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UNSERE STUDIENORTE

Grafik: Ostwestfalen-Lippe als Landkarte mit den vier Studienorten

Inhalt

BaföG

Studierende, die im Inland BAföG bekommen, haben generell Anspruch auf Auslands-BAföG, wenn die im Ausland geplanten Aktivitäten förderfähig sind. Ein Teil der im Ausland erbrachten Studienleistungen muss auf das Studium an der Heimathochschule angerechnet werden können. Ob ein Auslandspraktikum gefördert werden kann, ist direkt mit dem zuständigen Amt für Ausbildungsförderung zu klären.

Durch die hohen zusätzlichen Kosten einer Ausbildung im Ausland entsteht für viele Studierende, die im Inland keine Förderung erhalten, ein Anspruch auf Förderung. Es lohnt sich also in jedem Fall, sich rechtzeitig zu informieren.

Anträge sind mindestens sechs Monate vor Beginn des Auslandsaufenthalts zu stellen.

Die Leistungen bei einer Ausbildung im Ausland umfassen zusätzlich zur Inlandsförderung:

  • Auslandszuschläge zwischen 50,- und 315,- Euro monatlich (nur außerhalb von EU und Schweiz,)
  • Nachweisbar notwendige Studiengebühren (max. 4.600,- Euro für ein Studienjahr, Vollzuschuss)
  • Reisekosten: a) Europa = 500,- Euro für die Hin- und Rückreise, b) außerhalb Europas = 1.000,- Euro für die Hin- und Rückreise
  • Zusatzkosten der Krankenversicherung


Weitere wichtige Informationen und eine Übersicht über die zuständigen Ansprechpartner (nach Ländern sortiert) sind hier erhältlich.