Inhalt
Organe und Gremien
Präsidium
Das Präsidium leitet die Hochschule. Unter dem Vorsitz des hauptberuflich eingesetzten Präsidenten entwirft das Präsidium den Hochschulentwicklungsplan einschließlich des Studienangebots, der Forschungsschwerpunkte sowie der Hochschulorganisation als verbindlichen Rahmen für die Entscheidungen der übrigen Gremien.
Das Präsidium bereitet die Sitzungen des Senats vor und führt dessen Beschlüsse und die Beschlüsse des Hochschulrates aus. Das Präsidium ist dem Hochschulrat und dem Senat gegenüber auskunftspflichtig und hinsichtlich der Ausführung von Beschlüssen diesen Gremien jeweils rechenschaftspflichtig.
Der Präsident vertritt die Hochschule nach außen. Die Präsidiumsmitglieder sind vier Jahre lang im Amt.
Hochschulrat
Der Hochschulrat berät das Präsidium der Hochschule und übt die Aufsicht über dessen Geschäftsführung aus. Zu seinen Aufgaben gehören insbesondere die Wahl der Mitglieder des Präsidiums, die Zustimmung zum Hochschulentwicklungsplan, zum Entwurf der Zielvereinbarungen und zum Wirtschaftsplan.
Dem Hochschulrat der Hochschule OWL gehören ausschließlich externe Mitglieder an. Sie sind für eine Amtszeit von fünf Jahren gewählt
Senat
Der Senat ist unter anderem dafür zuständig, die Wahl der Mitglieder des Präsidiums zu bestätigen. Zudem gibt der Senat eine Stellungnahme zum jährlichen Bericht des Präsidiums ab. Ihm obliegt der Erlass und die Änderung der Grundordnung und er spricht Empfehlungen und Stellungnahmen zum Entwurf des Hochschulentwicklungsplanes aus.
Der Präsident ist Vorsitzender des Senats. Dem Senat gehören Mitglieder aus allen Status-Gruppen der Hochschule an. Sie werden für eine Amtszeit von zwei Jahren gewählt. Ausnahme: Studierendenvertreter, die nur ein Jahr lang dem Senat angehören.
Gleichstellung
Prüfungsgremium























