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Bachelor Architektur
Der Bachelor-Studiengang vermittelt die Grundlagen der Architektur und gibt den Studierenden das praktische und theoretische Rüstzeug für das spätere Berufsleben an die Hand.
Ziel des Studiums ist ein erster berufsqualifizierender Abschluss, der in Kombination mit einem viersemestrigen Masterstudium Architektur zu einer international anerkannten Berufsbefähigung als Architekt führt.
Die Regelstudienzeit beträgt 6 Semester, in denen die Studierenden die erforderlichen Grund-, Methoden- und Fachkenntnisse, sowie die Befähigung zur Weiterqualifikation in einem Master-Studiengang erwerben.
Im Vordergrund dieser Bachelor-Ausbildung steht das selbständige Erarbeiten von Problemlösungen und deren Integration in komplexe Prozesse. Dabei wird die Entwicklung jedes Einzelnen in zielgerichteter Individualarbeit und intensiver Teamarbeit gefördert. In zeichnerischen Entwürfen werden die Grundlagen des Gestaltens und Konstruierens erlernt und die Kreativität weiterentwickelt.
Das Studium wird mit der Bachelor-Arbeit abgeschlossen, in der in der Regel ein Entwurf in städtebaulicher, gebäudeplanerischer und gestalterisch-konstruktiver Sicht vertiefend ausgearbeitet wird.
Mit Abschluss des Studiums wird dem Absolventen der Titel "Bachelor of Arts" (B.A.) verliehen.
Teilzeit-Studium Architektur (Duales Studium)
Die Hochschule OWL führte zum WS 2011/12 ein zusätzliches Studienangebot ein: das Teilzeit Architektur- und das Teilzeit Innenarchitektur-Studium (Duales Studium). Bei diesem Studiengang handelt es sich um ein zehnsemestriges Studium mit dem Abschluss Bachelor. Dazu schreiben Sie sich zunächst ganz normal für das Studium der Architektur/Innenarchitektur ein und wechseln nach dem erfolgreichen Absolvieren der ersten vier Semester ins Teilzeit-Studium. Dazu müssen Sie der Hochschule eine Kopie des Praktikumsvertrags mit dem Büro/der Firma ihrer Wahl vorlegen. Das Teilzeit-Studium soll einen alternativen, praxisintegrierten Studienweg eröffnen, der den gesetzlichen Anforderungen des Baukammerngesetzes NRW im Hinblick auf die Mindestregelstudienzeit der Fachrichtungen Architektur und Innenarchitektur genügt und insofern – in Verbindung mit anderen Voraussetzungen – zum Eintrag in die Architektenkammer berechtigen kann.
Das Studienziel des zehnsemestrigen Teilzeitstudiengangs Architektur besteht in der Vermittlung der national anerkannten Befähigung zum Architektenberuf.
Das Teilzeit-Studium teilt sich auf in:
-vier Semester Vollzeit-Studium
-ein Praxissemester
-vier Semester Teilzeit, unterteilt in zwei Tage Studium, drei Tage Praxis im Architektenbüro
-ein Semester Vollzeit Abschlussarbeit
Beim Praxisanteil kommen die Partner aus der Wirtschaft ins Spiel. Hierfür werden Praktikumsverträge mit Architektenbüros und baugewerblichen Firmen angestrebt. Dieses Modell ist bereits praxiserprobt, es bietet beiden Seiten Vorteile. Den Studierenden bietet es parallel zum Studium eine Ausbildungsvergütung und es eröffnet ihnen hervorragende Berufsaussichten in allen Tätigkeitsfeldern des Architekten-/Innenarchitektenberufs. Die Firmen haben den Vorteil, dass das ständige Einarbeiten von immer neuen studentischen Hilfskräften entfällt. Sie binden so frühzeitig besonders motivierte Studierende an ihr Unternehmen und sichern sich so ihren Fach- und Führungskräftenachwuchs.
Sollten Studierende aufgrund der Semesterferien den Prüfungsausschussvorsitzenden nicht erreichen, unterschreibt auch der Dekan den notwendigen Praktikumsvertrag.
Jeder der drei Vertragspartner (Studierender, Betrieb, Hochschule) erhält ein Exemplar des Vertrags. Das Exemplar für die Hochschule wird bis auf weiteres im Dekanat abgegeben.
Die Vereinbarung wird nur rechtsbindend, wenn der zuständige Prüfungsausschuss des Fachbereichs Architektur und Innenarchitektur der Hochschule Ostwestfalen-Lippe ihr zustimmt (Architektur: Prof. Thevis, Innenarchitektur: Prof. Schultz-Matthiessen). Für das Einholen der Zustimmung ist der Studierende zuständig.
Seit dem 28. Juni 2011 gibt es nur mehr einen statt bisher zwei Praktikumsverträge (vormals Praxissemestervertrag und Praktikumsvertrag).
Bisher ausgefüllte Verträge behalten jedoch ihre Gültigkeit.
Es besteht kein Grund, die beiden alten Verträge gegen den neuen auszutauschen, es sei denn sie wurden eh noch nicht unterzeichnet.
Ansprechpartnerin Teilzeit-Studium:
Antje Stecker, Tel. (05231) 769-711
antje.stecker@hs-owl.de
Information Teilzeit-Studium
Praktikumsvertrag







