Voraussetzungen


Zulassungsvoraussetzungen | Studienverlauf | Bewerbung
Der Studiengang Innenarchitektur ist zulassungsbeschränkt (NC-Studiengang). Die Studienplätze werden nach der Vergabeordnung NRW im Allgemeinen Auswahlverfahren vergeben. Das bedeutet: Je besser der Notendurchschnitt, um so größer die Chance, sofort einen Studienplatz zu bekommen. Sonst muß man eine gewisse Wartezeit in Kauf nehmen, denn die pro Studienjahr im September zu vergebenden etwa 120 Erstsemesterplätze sind stark nachgefragt.
Die allgemeinen Einschreibungsvoraussetzungen werden durch folgende Qualifikationen nachgewiesen:
- Abitur, Fachhochschulreife oder eine als gleichwertig anerkannte Qualifikation
- 8-wöchiges Grundpraktikum
- Zulassungsverfahren
Grundpraktikum: vor Beginn des Studiums.
Als erfüllte Nachweise gelten für das Grundpraktikum von 8 Wochen:
- Zeugnis der Fachhochschulreife einer Fachoberschule vom Typ Technik in anderen als den im unteren Abschnitt 'Für das gesamte Grund- und Fachpraktikum' genannten Fachrichtungen oder mit anderen Praktikantenjahren
- erfolgreicher Besuch des Berufsgrundschuljahrs Holztechnik oder Bautechnik
- erfolgreicher Abschluß des Bildungsgangs als Gestaltungstechnische Assistentin bzw. Gestaltungstechnischer Assistent oder
- der dreijährigen höheren Berufsfachschule Typ Technik oder
- der Lehre als Raumausstatter, Schauwerbegestalter, Modelltischler, Restaurator oder Maler.
- Als Grundpraktikum werden daneben Tätigkeiten in den Berufen Tischler, Zimmerer, Holzmechaniker, Betonstein- und Terrazzohersteller, Metallbauer, Bauzeichner, Raumausstatter, Schauwerbegestalter, Bühnentechniker, Mediengestalter, Polsterer, Maler, Lichttechniker, Restaurator anerkannt



