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Bachelor Innenarchitektur und Duales Studium

 

Der Bachelor-Studiengang Innenarchitektur vermittelt in einem 6-semesterigen Regelstudium die wissenschaftlich-technischen, künstlerisch-gestalterischen und planerisch-organisatorischen Kenntnisse und Fähigkeiten für einen ersten Berufs qualifizierenden Abschluss zu einer eigenständigen Tätigkeit in allen Berufsfeldern der Innenarchitektur.

Nachdem im Grundstudium das praktische und theoretische Rüstzeug erworben wurde, bilden praxisbezogene Projekte zum Entwerfen und Gestalten den Schwerpunkt des Studiums.

Die Vielfalt erstreckt sich von ganzheitlichen Raumkonzepten bis hin zu Detaillösungen. Die Studierenden entwerfen:

• Räume und Gebäude für Wohnen, Arbeiten, Freizeit, Erholung, Gesundheit und Bildung;

• Möbeln Produkte, Einrichtungen und Ausstattungen für private und öffentliche Bereiche;

• Temporäre Räume und Installationen für Messen, Ausstellungen, Feste, Events und andere öffentliche Ereignisse;

• Maßnahmen und Prozesse der Kommunikation und Mediengestaltung für Agenturen, Galerien, Museen, Redaktionen und Studios.

Die gründliche Ausbildung in den Methoden und Techniken der Anwendung digitaler Medien und Programme in der Planung, Gestaltung und Kommunikation gehört ebenso zum Studium wie das breite Angebot an Wahlpflichtfächern zur Vertiefung der Kenntnisse und Fähigkeiten in künstlerischen, technischen, natur-, geistes- und kulturwissenschaftlichen Gebieten.

Das Studium wird mit der Bachelorarbeit abgeschlossen, einer eigenständigen Entwurfsarbeit mit einer technisch-konstruktiven und künstlerisch-gestalterischen Aufgabenstellung.

Mit Abschluss des Studiums wird dem Absolventen der Titel "Bachelor of Arts" (B.A.) verliehen, der zur Weiterqualifikation in einem Master-Studiengang berechtigt.

Duales Studium Innenarchitektur

Die Hochschule OWL führt zum WS 2011/12 ein zusätzliches Studienangebot ein: das duale Architektur- und das duale Innenarchitektur-Studium. Beim geplanten Studiengang Duales Studium Architektur/Innenarchitektur handelt es sich um ein zehnsemestriges Teilzeitstudium mit dem Abschluss Bachelor. Dazu schreiben Sie sich zunächst ganz normal für das Studium der Architektur/Innenarchitektur ein und wechseln nach dem erfolgreichen Absolvieren der ersten vier Semester ins Duale Studium. Dazu müssen Sie der Hochschule eine Kopie des Praktikumsvertrags mit dem Büro/der Firma ihrer Wahl vorlegen. Das Duale Studium soll einen alternativen, praxisintegrierten Studienweg eröffnen, der den gesetzlichen Anforderungen des Baukammerngesetzes NRW im Hinblick auf die Mindestregelstudienzeit der Fachrichtungen Architektur und Innenarchitektur genügt und insofern – in Verbindung mit anderen Voraussetzungen – zum Eintrag in die Architektenkammer berechtigen kann.

Das duale Studium teilt sich auf in:

-vier Semester Vollzeit-Studium

-ein Praxissemester

-vier Semester Teilzeit, unterteilt in zwei Tage Studium, drei Tage Praxis im Architektenbüro

-ein Semester Vollzeit Abschlussarbeit

Beim Praxisanteil kommen die Partner aus der Wirtschaft ins Spiel. Hierfür werden Praktikumsverträge mit Architektenbüros und baugewerblichen Firmen angestrebt. Dieses Modell ist bereits praxiserprobt, es bietet beiden Seiten Vorteile. Den Studierenden bietet es parallel zum Studium eine Ausbildungsvergütung und es eröffnet ihnen hervorragende Berufsaussichten in allen Tätigkeitsfeldern des Architekten-/Innenarchitektenberufs. Die Firmen haben den Vorteil, dass das ständige Einarbeiten von immer neuen studentischen Hilfskräften entfällt. Sie binden so frühzeitig besonders motivierte Studierende an ihr Unternehmen und sichern sich so ihren Fach- und Führungskräftenachwuchs.

Sollten Studierende aufgrund der Semesterferien den Prüfungsausschussvorsitzenden nicht erreichen, unterschreibt auch die Dekanin den notwendigen Praktikumsvertrag. Der Vertrag muss bis spätestens 5. September 2011 der Hochschule vorliegen.

Jeder der drei Vertragspartner (Studierender, Betrieb, Hochschule) erhält ein Exemplar des Vertrags. Das Exemplar für die Hochschule wird bis auf weiteres im Dekanat abgegeben. Die Vereinbarung wird nur rechtsbindend, wenn der zuständige Prüfungsausschuss des Fachbereichs Architektur und Innenarchitektur der Hochschule Ostwestfalen-Lippe ihr zustimmt (Architektur: Prof. Thevis, Innenarchitektur: bis 1.9.2011 Prof. Gräßer/ab 1.9.: Prof. Schultz-Matthiessen). Für das Einholen der Zustimmung ist der Studierende zuständig.

Seit dem 28. Juni 2011 gibt es nur mehr einen statt bisher zwei Praktikumsverträge (vormals Praxissemestervertrag und Praktikumsvertrag). Bisher ausgefüllte Verträge behalten jedoch ihre Gültigkeit. Es besteht kein Grund, die beiden alten Verträge gegen den neuen auszutauschen, es sei denn sie wurden eh noch nicht unterzeichnet.

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Häufige Fragen