Studium


Informationen zu den Studienbeiträgen
| Der Fachbereich hat eine Kommission gewählt, die über die Verwendung von Studienbeiträgen Vorschläge und Empfehlungen erarbeiten. Die Entscheidung über die Mittelvergabe trifft der Dekan. Um die Kommissionsarbeit zu vereinfachen, können Vorschläge zur Verwendung der Studienbeiträge über ein einfaches Formblatt eingereicht werden, welches die, für eine Entscheidung notwendigen Fragestellungen enthält. (hier herunterladen) Die Anträge werden während der Vorlesungszeit monatlich von der Kommission begutachtet. Besonders genehmigungswürdig sind solche Vorschläge, bei denen eine Verbesserung der Studierbarkeit nachvollziehbar ist. Die Vergabekommission hat sich zum Ziel gesetzt durch die Mittelvergabe folgende Ziele zu befördern: - Unterstützung einer Studierbarkeit innerhalb der Regelstudienzeit |
Verwendung der Studienbeiträge im FB1
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Tabelle als PDF |
Allgemeine Informationen
Wozu dürfen die Mittel verwandt werden?
Nach dem Gesetz zur Erhebung von Studienbeiträgen und Hochschulabgaben (StBAG)dürfen die Mittel ausschließlich zur Verbesserung der Studienbedingungen verwandt werden.
Wer kann sich von den Beiträgen befreien lassen?
Befreiungsgründe an unserer Hochschule sind: Studierende die beurlaubt, im Praxis – oder Auslandssemester sind.
Weitere Befreiungsgründe sind: Kindererziehung, Mitwirkung in Organen der Hochschule (Fachbereichsrat, Senat), der Studierendenschaft, der Fachschaften, studienzeitverlängernde Auswirkungen einer Behinderung oder schweren Erkrankung
Wer erhält wie lange ein Studienbeitragsdarlehen?
Anspruchsberechtigt sind nur die in §8 Abs 1 u.2 Bundesausbildungsförderungsgesetz genannten studienbeitragspflichtigen Studierenden
Der Anspruch besteht für die Regelstudienzeit des Bachelor Studiums zuzuglich der Zeit von 4 Semestern, bzw. für das Studium eines konsekutiven Masterstudiengangs zuzüglich 2 Semestern
Wann beginnt die Tilgung?
Das Darlehen und die Zinsen sind 2 Jahre nach erfolgreichen Studienabschluss, spätestens 11 Jahre nach Aufnahme des Studiums in monatlichen Raten von mind. 50 € zurückzuzahlen.
Wie hoch kann die Rückzahlungsverpflichtung maximal sein ?
Die Summe der, als BaföG-Darlehen geleisteten Förderung und des gewährten Studienbeitragsdarlehen, einschließlich der Zinsen wird auf einen Höchstbetrag von 10.000 € begrenzt.
Der Höchstbetrag errechnet sich aus der Anzahl der Semester, für die ein Studienbeitragsdarlehen gewährt worden ist, multipliziert mit dem Betrag von 1.000 € und beträgt höchstens 10.000 €
Wieviel Geld kommt von dem 350 € Semesterbeitrag im Fachbereich an?
350 € Semesterbeitrag,
abzügl. 18% Sicherungsfond der NRW Bank (63 €)
ca. 15 % Befreiungen (43 €)
30 % Rektorat (73 €)
ca. 171 € für die Fachbereiche
Sascha Hickert | |
Sophie Sander | |
Detlef Gehrmann | |
Claudia Fries | |
Ernst Thevis | |
Lena Frohne |




