Inhalt
Besondere Voraussetzungen
ÄNDERUNG DER BESONDEREN EINSCHREIBEVORAUSSETZUNG
Für die Studiengänge Pharmatechnik sowie Technologie der Kosmetika und Waschmittel entfällt das 8-wöchige Vorpraktikum als Voraussetzung zur Immatrikulation.
II. Besondere Einschreibevoraussetzungen
Besondere Einschreibungsvoraussetzung ist in den Studiengängen Life Science Technologies (Lebensmitteltechnologie, Biotechnologie) der Nachweis eines studiengangbezogenen Praktikums. Das Praktikum umfasst 8 Wochen und muss vollständig vor Aufnahme des Studiums absolviert sein.
Das Praktikum kann durch einschlägige Tätigkeiten im Rahmen der Fachoberschulausbildung ersetzt werden. Daneben können auch sonstige einschlägige praktische Tätigkeiten auf das Praktikum angerechnet werden, wenn sie in relevanten Bereichen stattgefunden haben.
Weiterhin wird vorausgesetzt, dass die Fachhochschulreife bzw. die als gleichwertig anerkannte Qualifikation Englischkenntnisse auf mittlerem Niveau umfasst.
Bitte informieren Sie sich über die Einzelheiten zu Inhalten und Dauer des Praktikums sowie die Anerkennungsmöglichkeiten im Immatrikulationsamt der Hochschule Ostwestfalen-Lippe , Liebigstraße 87, 32657 Lemgo.
In besonderen Fällen können Fragen direkt per e-mail an Prof. Dr. Claudia Jonas gerichtet werden. Informationen zum Praktikum enthalten auch die postalisch erhältlichen Info-Broschüren zu den einzelnen Studiengängen. Die genauen Anforderungen an das Grundpraktikum enthält außerdem der § 3 der Prüfungsordnung, die Sie unter folgendem Link finden:
Studienservice → Prüfungsordnungen
Ausländische Studienbewerberinnen und -bewerber, für die besondere Immatrikulationsvoraussetzungen bestehen, wenden sich bitte an Frau Kerstin Rosemann aus dem International Office der Hochschule Ostwestfalen-Lippe. Allgemeine Informationen über die Aufgaben des Akademischen Auslandsamtes finden Sie hier.










