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Duales Studium

DUALES STUDIUM

Informationen zum "Dualen Studium" am Fachbereich Maschinentechnik und Mechatronik finden Sie hier, allgemeine Informationen zum Studienkonzept finden Sie hier.

MAN Dieselmotor von 1903

DIESELMOTOR VON 1903

Der Fachbereich Maschinentechnik und Mechatronik nennt eine Rarität sein eigen, den wohl ältesten noch lauffähigen MAN-Dieselmotor der Welt. Informieren Sie sich hier.

Inhalt

FAQ - Häufig gestellte Fragen


Wie ist der Ablauf bei der Bearbeitung des Praxisprojektes?

Wie ist der Ablauf bei der Bearbeitung der Bachelorarbeit?

Kann man Bachelorarbeit und Praxisprojekt thematisch koppeln?

Was muss ich bei der Immatrikulation beachten, wenn ich bereits in einem anderen Studiengang eingeschrieben war?

In welches Fachsemester werde ich eingeschrieben, wenn ich den Studiengang wechsel (Einstufungsbescheinigung)?

Werden Studienleistungen anerkannt, die ich bereits in einem anderen Studiengang erbracht habe?

Kann ich Fächer aus anderen Studiengängen als Wahlpflichtfächer anerkennen lassen?

Kann ich den Studiengang "Maschinentechnik" studieren, wenn ich an einer anderen Fachhochschule in einem Maschinenbaustudiengang eine Prüfung endgültig nicht bestanden habe?

Kann ich den Studiengang "Maschinentechnik" studieren, wenn ich an einer Universität / Technischen Hochschule in einem Maschinenbaustudiengang eine Prüfung endgültig nicht bestanden habe?

 

Antworten

Hinweis: Unter "Prüfungsamt" ist in den nachfolgenden Antworten das Prüfungsamt des Fachbereichs Maschinentechnik und Mechatronik gemeint. Die verantwortliche Mitarbeiterin ist Frau Haase.

 

Wie ist der Ablauf bei der Bearbeitung des Praxisprojektes?
Der Ablauf wird Schritt für Schritt in diesem pdf-Dokument erläutert.  Wenden Sie sich bei speziellen Fragen und bei Vorliegen von besonderen Umständen an das Prüfungsamt.

 

Wie ist der Ablauf bei der Bearbeitung der Bachelorarbeit?
Der Ablauf wird Schritt für Schritt in diesem pdf-Dokument erläutert. Wenden Sie sich bei speziellen Fragen und bei Vorliegen von besonderen Umständen an das Prüfungsamt.

 

Kann man Bachelorarbeit und Praxisprojekt thematisch koppeln?
Die meisten Aufgabenstellungen zur Bachelorarbeit und zum Praxisprojekt stammen von (Industrie-) Unternehmen. Dabei soll ein im Unternehmen anstehendes Projekt bearbeitet werden. Häufig zeigt sich, dass der zeitliche Aufwand, der zur Lösung einer solchen Aufgabenstellung notwendig ist, das in der Prüfungsordnung vorgegebene Maß deutlich überschreitet.  

In einem solchen Fall ist es häufig möglich, das Gesamtprojekt in zwei Teilprojekte zu gliedern und in Form von zwei getrennten Arbeiten abzugeben und zu bewerten.

Wenn eine solche Trennung nicht sinnvoll möglich ist, oder das Unternehmen die Dokumentation in einer Arbeit wünscht, dann ist auch diese Lösung möglich. Dazu muss in der Arbeit genau gekennzeichnet sein, welche Seiten dem Praxisprojekt und welche Seiten der Bachelorarbeit zuzurechnen sind.

Nach der Bearbeitung des Teils "Praxisprojekt" muss dieser Teil von dem Betreuer gesichtet werden. Gegenüber dem Prüfungsamt ist dann eine Erklärung abzugeben, dass das Praxisprojekt mindestens mit der Note "ausreichend" bewertet werden kann. Anschließend startet dann die offizielle Bearbeitungszeit der Bachelorarbeit.

Zum genauen Ablauf informieren Sie sich ggf. im Prüfungsamt.

 

Was muss ich bei der Immatrikulation beachten, wenn ich bereits in einem anderen Studiengang eingeschrieben war?
Zur Immatrikulation müssen die üblichen Unterlagen vorgelegt werden. Zusätzlich muss eine Erklärung abgegeben werden, dass man noch nicht endgültig in einem gleichen Studiengang durchgefallen ist. Außerdem benötigt man eine Einstufungsbescheinigung (siehe nächster Abschnitt).

 

In welches Fachsemester werde ich eingeschrieben, wenn ich den Studiengang wechsel (Einstufungsbescheinigung)?
Bei der Immatrikulation müssen Sie einem bestimmten Fachsemester zugeordnet werden. Da das Immatrikulationsamt diese Zuordnung nicht selber vornehmen kann, muss das vorher durch den Prüfungsausschussvorsitzenden des jeweiligen Studiengangs erfolgen. Dazu wenden Sie sich zunächst an das Prüfungsamt.

Die Zuordnung ergibt sich aus den bereits bestandenen und im neuen Studiengang anzuerkennenden Prüfungsleistungen (vgl. hier). Für die Einschreibung in das erste und zweite Fachsemester muss ein mindestens achtwöchiges, für die Einschreibung ab dem dritten Fachsemester ein insgesamt 16-wöchiges Vorpraktikum nachgewiesen werden. Es müssen entsprechende Unterlagen vorliegen.

Für Studierende, die von einer anderen Hochschule wechseln wollen, kann dieser Vorgang auch schriftlich abgewickelt werden. Bitte richten Sie Ihre Anfrage an das Prüfungsamt.

Ein Formular für diesen Vorgang finden Sie hier.

 

Werden Studienleistungen anerkannt, die ich bereits in einem anderen Studiengang erbracht habe?
Alle bereits erbrachten Studienleistungen, die vom Inhalt und vom Umfang (Credits) mit einem Fach des gewählten Studiengangs übereinstimmen, werden anerkannt. Die Noten werden normalerweise übernommen, ebenfalls werden die Prüfungsversuche nach einem bestimmten Verfahren auf das Prüfungsversuchskonto angerechnet.

Vorgehensweise: Zunächst muss man sich im Prüfungsamt melden. Dabei sollten alle Bescheinigungen über bestandene Prüfungsleistungen vorgelegt werden. Diese Bescheingungen stellen die für den alten Studiengang zuständigen Prüfungsämter aus.

Dann muss dieses Formular, ggf. in mehrfacher Ausführung, ausgedruckt und soweit möglich ausgefüllt werden.

Anschließend wird der oder die Prüfungsausschussvorsitzende die Anerkennung vornehmen. Um im Einzelfall Fragen zu klären ist ggf. das persönliche Vorsprechen (Sprechstunde) erforderlich.

Ist die Zuordnung einer bereits bestandenen Studienleistung zu einer Studienleistung aus der BPO des neuen Studiengangs nicht eindeutig möglich, so ist der Fachvertreter (Professorin/Professor) des anzuerkennenden Studienleistung zu konsultieren. Dabei sollten alle zur Beurteilung wichtigen Unterlagen (Bescheinigungen, Modulbeschreibung, Skript, usw.) vorgelegt werden. Die Einschätzung der Fachvertreterin bzw. des Fachvertreters wird normalerweise übernommen. Für die Studiengänge Maschinentechnik, Mechatronik und Zukunftsenergien kann dafür dieses Formular genutzt werden.

Abschließend werden alle anerkannten Prüfungsleistungen durch das Prüfungsamt in das Verwaltungssystem übertragen.

 

Kann ich Fächer aus anderen Studiengängen als Wahlpflichtfächer anerkennen lassen?
Auf Antrag des Prüflings kann der Prüfungsausschuss zulassen, dass Fächer aus dem Fächerangebot der Hochschule Ostwestfalen-Lippe oder anderer Hochschulen als ergänzende Wahlpflichtfächer für den Katalog der Wahlpflichtfächer (sog. N.N.-Fächer) gewählt werden.

Im Studiengang Maschinentechnik müssen jedoch
• in den Studienrichtungen KA und MF 23 Credits aus Fächern der gewählten Studienrichtung erbracht werden,
• in der Studienrichtung FS 25 Credits aus Fächern der gewählten Studienrichtung erbracht werden,
• beim Studium ohne Studienrichtung mindestens 23 Credits aus Fächern der Kataloge der drei Studienrichtungen sowie des Katalogs der „weiteren technischen Fächer“ erbracht werden.

Man kann also maximal 5 bzw. 7 Credits ersetzen.

Im Studiengang Mechatronik kann auf Antrag des Prüflings ein Fach als ergänzendes Wahlpflichtfach für den Katalog der Wahlpflichtfächer zugelassen werden.

Die Zulassung ergänzender Wahlpflichtfächer setzt insbesondere voraus:
1. es muss sich um ein Prüfungsfach gemäß einer Prüfungsordnung eines Studiengangs handeln, für das Credits ausgewiesen sind,
2. es muss sich um ein Fach handeln, das die Fächer des Wahlpflichtfachkatalogs in sinnvoller Weise ergänzt oder abrundet,
3. das Fach darf keinem Pflichtfach oder Wahlpflichtfach des eigenen Bachelorstudiengangs inhaltlich entsprechen.

Die Zulassung eines ergänzenden Wahlpflichtfaches muss vor Ablegung der Prüfung beim Prüfungsausschussvorsitzenden beantragt werden. Anderenfalls ist das Fach nur als Zusatzfach verwendbar. Ein Antragsformular kann hier heruntergeladen werden.

Generell genehmigt sind zur Zeit für den Studiengang Maschinentechnik:
• Einführung Erneuerbarer Energien (ZEE)
• Motorkraftwerke (ZMK)
• Werkstoffauswahl und Schadensanalyse (MWS)
• Sondergebiete der Kolbenmaschinen (MSK)
• Windkraftanlagen (ZWA)

und für den Studiengang Mechatronik:
• Softwaredesign 3 (SD3)

Die Anmeldung zur Prüfung erfolgt über den Prüfungsausschussvorsitzenden des Studienganges, in dem die Prüfung abgelegt werden soll.

 

Kann ich den Studiengang "Maschinentechnik" studieren, wenn ich an einer anderen Fachhochschule in einem Maschinenbaustudiengang eine Prüfung endgültig nicht bestanden habe?

Nein, das ist nicht möglich. Die Studiengänge Maschinentechnik und Maschinenbau werden als "gleiche Studiengänge" im Sinne der BPO betrachtet.

 

Kann ich den Studiengang "Maschinentechnik" studieren, wenn ich an einer Universität / Technischen Hochschule in einem Maschinenbaustudiengang eine Prüfung endgültig nicht bestanden habe?

Ja, das ist  möglich.