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Angebote im Bereich Forschung und Dienstleistungen

UNTERNEHMEN

Unsere Angebote für Unternehmen im Bereich Forschung und Dienstleistungen

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Duales Studium

DUALES STUDIUM

Informationen zum "Dualen Studium" am Fachbereich Maschinentechnik und Mechatronik finden Sie hier, allgemeine Informationen zum Studienkonzept finden Sie hier.

Informationsmaterial

INFORMATIONSMATERIAL

Hier finden Sie Informationsmaterial zu den Studiengängen

Inhalt

Studienvoraussetzungen

Zulassungsvoraussetzungen

Voraussetzungen zum Studium Zukunftsenergien sind grundsätzlich der Nachweis eines entsprechenden Schulabschlusses (Fachhochschulreife) und einer einschlägigen praktischen Tätigkeit (Berufsausbildung oder Praktikum). Diese Anforderungen sind erfüllt mit:

  • Zeugnis der Fachhochschulreife einer Fachoberschule Technik / Maschinenbau,
  • Zeugnis der Fachhochschulreife einer Fachoberschule Technik / Elektrotechnik bzw. Metalltechnik und 8 Wochen Praktikum,
  • allgemeine Hochschulreife (Gymnasium, Abendgymnasium, Kollegschule) und 16 Wochen Praktikum,
  • Abschluss der Klasse 12 an weiterführenden Allgemeinbildenden Schulen bzw. Abschluss der Jahrgangsstufe 12 der gymnasialen Oberstufe (Versetzungszeugnis nach Klasse 13) und eine abgeschlossene Berufsausbildung oder ein einjähriges gelenktes Praktikum,
  • Abschlusszeugnis einer zweijährigen Höheren Berufsfachschule und eine einschlägige, abgeschlossene Berufsausbildung oder ein einjähriges einschlägiges Praktikum,
  • eine fachlich entsprechende Meisterprüfung,
  • vom Kultusminister als der Fachhochschulreife gleichwertig anerkannes Zeugnis.

Auskunft zu Fragen der Zulassung und des Praktikums erteilt das Immatrikulationsamt oder direkt der Praktikumsbeauftragten des Fachbereiches.

 

Praktikum

Das Praktikum soll in einem Industriebetrieb abgeleistet werden und möglichst vielseitige Tätigkeiten umfassen, die sich an der folgenden Aufzählung orientieren:

  • Handwerkliche Arbeitstechniken an Metallen, Kunststoffen und anderen Werkstoffen
  • Maschinelle Arbeitstechniken mit Zerspanungsmaschinen und Maschinen der spanlosen Formgebung
  • Wärmebehandlung und Oberflächenbehandlung
  • Montage und Inbetriebnahme von Maschinen, Geräten und Anlagen
  • Messen und Prüfen, Qualitätswesen
  • Betriebsaufbau und Organisation des Arbeitsablaufs.

Für die Anerkennung des Praktikums ist eine Tätigkeitsbeschreibung (z.B. in Form eines Berichtsheftes) und eine Bescheinigung des Betriebes vorzulegen. Einschlägige Tätigkeiten in Ausbildung und Beruf werden angerechnet.

Wird ein Praktikum verlangt, dann ist es spätestens bis zum Beginn der Lehrveranstaltungen im dritten Studiensemester (ein Jahr nach Studienbeginn) nachzuweisen. Bei Studienbeginn dürfen bis zu acht Wochen eines geforderten Praktikums noch ausstehen, die Zulassung erfolgt dann unter dem Vorbehalt, dass die vollständige Ableistung rechtzeitig erfolgt.

Gelenktes Praktikum

Für ein gelenktes Praktikum muss ein Praktikantenvertrag gemäß der Ausbildungsordnung abgeschlossen werden.