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Zweckgebundene Studiengebühren
Verwendung der Studiengebühren im Labor Kunststofftechnik
Jeder Fachbereich an der Hochschule OWL bekommt anteilig Studiengebühren zur Verbesserung der Lehre und Studienbedingungen zugewiesen. Die Verwaltung der Gelder im Fachbereich übernimmt die Vergabekommission.
Die Verwendung der Gelder regelt die Satzung über die Erhebung von Studienbeiträgen und Gebühren an der Hochschule OWL (StBAG-Satzung). Die Vergabekommission im Fachbereich 7 stellt jedem Labor eine Pauschale von 3.000 € zur Verfügung die z. B. zur Anschaffung von Lehrmaterial genutzt werden kann.
Es können weiter Mittel beantragt werden, worüber die Vergabekommission abstimmt (weitere Information siehe Vergabekommission FB7). Mittel, die den Laboren zugeteilt, jedoch nicht verwendet wurden, fließen an den Fachbereich zurück und können neu verteilt werden.
Jeder Student kann Anträge an die Vergabekommission stellen!
Hier die Aufstellung der im Labor Kunststofftechnik verwendeten Mittel:










