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Praxissemester

Die Studierenden des Studiengangs Holztechnik  sind verpflichtet ein Praxissemester entsprechend der geltenden Prüfungsordnung (BPO HLPBW) vom 15. Juli 2010 im fünften Fachsemester zu absolvieren, welches 20 Wochen umfasst.

Die fakultativen Praxissemester in den anderen Bachelorstudiengängen des Fachbereichs Produktion und Wirtschaft werden in der Regel ab dem vierten Fachsemester abgeleistet.

Gemäß Praxissemesterordnung (PSO PuW) vom 16. Dezember 2010  soll das Praxissemester die Studentinnen und Studenten an die beruflichen Tätigkeiten durch konkrete Aufgabenstellungen und praktische Mitarbeit in den Betrieben heranführen. Es soll insbesondere dazu dienen, die im bisherigen Studium erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten anzuwenden und die bei der praktischen Tätigkeit gemachten Erfahrungen zu reflektieren und auszuwerten.

Studierende, die ein fakultatives Praxissemester ableisten möchten, werden auf Antrag   zugelassen, wer alle studienbegleitenden Prüfungen in den Pflichtfächern des ersten Studienabschnitts laut Studienverlaufsplan bestanden hat und die besonderen Studienvoraussetzungen erfüllt. Über die Zulassung zum Praxissemester entscheidet der Prüfungsausschuss.


Download:

Praxissemester Antrag

Vertrag Praxissemester