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Inhalt

Benötigtes Praktikum

Grundsätzlich gilt: Eine Studium ohne Praxiserfahrung in einem Unternehmen ist nicht möglich.

Wenn Sie im Rahmen Ihrer Schulausbildung ein Praktikum gemacht haben, dann kann dieses unter Umständen ganz oder teilweise anerkannt werden. Allerdings nur, wenn die Inhalte Ihres Praktikums mit unseren Anforderungen hinsichtlich der Inhalte übereinstimmen.

Häufig werden im Rahmen der Schulausbildung Modellfabriken gebildet. Diese erkennen wir aber nicht als Praktikumsbetriebe an.

Tätigkeiten im Rahmen des bei mancher Schulform noch notwendigen gelenkten Jahrespraktikums können anerkannt werden, aber nur, wenn die von uns geforderten Tätigkeiten absolviert und durch das Praktikumsunternehmen ausdrücklich bestätigt werden.

Eines ist dabei allerdings unabdingbar: Das Praktikum muß in einem Unternehmen stattgefunden haben. Nicht in der Schule, auch wenn dort z.B. Modellfabriken nachgebildet werden. Dieses reicht, wie schon beschrieben, leider nicht aus.

Alle Praktika sind in Form von Vollzeit-Tätigkeiten abzuleisten.

Wenn Sie eine einschlägige Ausbildung abgeschlossen haben, ist ein Praktikum je nach Ausbildung nicht mehr oder nur noch teilweise zu absolvieren. Ist Ihr Ausbildungsberuf jedoch anders geartet, kann die Ableistung des gesamten oder eines Teils des Praktikums notwendig sein.

Verschiedene Fragen zum erforderlichen Praktikum haben wir durch ältere Anfragen schon beantwortet.  Eine Sammlung finden Sie im Menu unter "Schon Anerkannt".


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