Inhalt
Praktikum/Ausbildung
Eine zweite Bedingung beim Studium der Betriebswirtschaftslehre ist der "Nachweis einer Praktischen Tätigkeit".
Als praktische Tätigkeit in diesem Sinne gilt:
- eine abgeschlossene Berufsausbildung im Bereich Wirtschaft und Verwaltung
oder - ein Praktikum von 6 Wochen bis zum Ende des 3. Semesters (Ende Februar).











