Inhalt
Schon anerkannt
Was wird aus meiner beruflichen Tätigkeit als Praktikum anerkannt?
In jedem Studiengang gibt es eine Beschreibung der geforderten Inhalte. Wenn Sie uns eine Bestätigung beibringen können, dass Sie diese Tätigkeiten (ganz oder auch nur Teile davon) in einem Zeitumfang von X Wochen schon absolviert haben, können wir anerkennen.
Welche schon erbrachten Studienleistungen werden anerkannt?
Bei einem Wechsel von einer anderen Hochschule zu uns können (nicht müssen) schon erbrachte Studienleistungen angerechnet werden. Die Anerkennung findet nach der Einschreibung durch den jeweiligen Fachdozenten statt. Er erkennt an, wenn Stundenumfang, Lehrinhalte und Prüfungsform vergleichbar sind.
Betriebswirtschaftslehre: Praktika bei besuchter Höherer Handelsschule/Berufskolleg?
Wenn Sie im Rahmen der Höheren Handelsschule/Berufskolleg ein mehrmonatiges Praktikum in einem Unternehmen absolviert haben und die Tätigkeiten dort mit den von uns geforderten Tätigkeiten übereinstimmen und Sie eine entsprechende Bestätigung beibringen können, erkennen wir das Praktikum "Betriebswirtschaftslehre" an.
Betriebswirtschaftslehre: Praktika bei abgeschlossener Kaufmännischer Ausbildung?
Wenn Sie über eine abgeschlossene Ausbildung im Bereich Wirtschaft (z.B. Einzelhandelskauffrau/-mann, Industriekaufmann/-frau, Reiseverkehrskauffrau/-mann) oder Verwaltung verfügen, benötigen Sie kein weiteres Praktikum für den Studiengang Betriebswirtschaftslehre.










