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Benötigtes Praktikum
Grundsätzlich gilt: Eine Zugangsberechtigung ohne Praxiserfahrung in einem Unternehmen ist nicht möglich.
Wenn Sie im Rahmen Ihrer Schulausbildung ein Praktikum (in einem Unternehmen) gemacht haben, dann kann dieses unter Umständen ganz oder teilweise anerkannt werden. Allerdings nur, wenn die Inhalte Ihres Praktikums mit unseren Anforderungen hinsichtlich der Inhalte übereinstimmen.
Häufig werden im Rahmen der Schulausbildung Modellfabriken gebildet. Diese erkennen wir aber nicht als Praktikumsbetriebe an.
Tätigkeiten im Rahmen des bei mancher Schulform noch notwendigen gelenkten Jahrespraktikums können anerkannt werden, aber nur, wenn die von uns geforderten Tätigkeiten absolviert und durch das Praktikumsunternehmen ausdrücklich bestätigt werden.
Eines ist dabei allerdings unabdingbar: Das Praktikum muss in einem Unternehmen stattgefunden haben. Nicht in der Schule, auch wenn dort z.B. Modellfabriken nachgebildet werden. Dieses reicht, wie schon beschrieben, leider nicht aus.











