Inhalt
Grundpraktikum
Das Grundpraktikum soll industrienahe Tätigkeiten aus folgenden Bereichen umfassen:
- manuelle Arbeitstechniken an Metallen, Kunststoffen und anderen Werkstoffen
- maschinelle Arbeitstechniken mit Zerspanungsmaschinen und Maschinen der spanlosen Formgebung
- Verbindungstechniken
- Wärmebehandlung von Werkstoffen
- Technische Oberflächenbehandlung











