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Praktikum/Ausbildung
Zweite Voraussetzung für die Aufnahme eines Studiums Produktionstechnik ist der "Nachweis einer Praktischen Tätigkeit".
Als praktische Tätigkeit in diesem Sinne gilt:
- eine abgeschlossene Berufsausbildung im Bereich Maschinenbau/Metall
oder - eine abgeschlossene Berufsausbildung im Bereich Elektrotechnik und ein Fachpraktikum von 6 Wochen
oder - ein Grundpraktikum und ein Fachpraktikum von jeweils 6 Wochen.
Das Grundpraktikum ist vor Aufnahme des Studiums abzuleisten. Das Fachpraktikum ist spätestens bis zum Ende des 3. Studiensemesters nachzuweisen.











