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Inhalt

Praktikum/Ausbildung

Zweite Voraussetzung für die Aufnahme des Studiums Wirtschaftsingenieurwesen ist der "Nachweis einer Praktischen Tätigkeit".

Als praktische Tätigkeit in diesem Sinne gilt:

  • eine abgeschlossene Berufsausbildung im Bereich Metall-/Elektrotechnik und ein Fachpraktikum "Wirtschaft" von 6 Wochen
    oder
  • eine abgeschlossene Berufsausbildung im kaufmännischen/Verwaltungs-Bereich und ein Fachpraktikum "Technik" von 6 Wochen
    oder
  • ein Grundpraktikum und ein Fachpraktikum von jeweils 6 Wochen.

 
Das Grundpraktikum ist vor Aufnahme des Studiums abzuleisten. Das Fachpraktikum ist spätestens bis zum Ende des 3. Studiensemesters (28.2.)  nachzuweisen.

Bitte beachten Sie aber: Sollte für den Erwerb Ihrer Fachhochschulzugangsberechtigung ein Praktikum erforderlich sein, so ist dieses natürlich unabhängig von dem Praktikum für die Hochschule zu absolvieren. 

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