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Praktikum/Ausbildung
Zweite Voraussetzung für die Aufnahme des Studiums Wirtschaftsingenieurwesen ist der "Nachweis einer Praktischen Tätigkeit".
Als praktische Tätigkeit in diesem Sinne gilt:
- eine abgeschlossene Berufsausbildung im Bereich Metall-/Elektrotechnik und ein Fachpraktikum "Wirtschaft" von 6 Wochen
oder - eine abgeschlossene Berufsausbildung im kaufmännischen/Verwaltungs-Bereich und ein Fachpraktikum "Technik" von 6 Wochen
oder - ein Grundpraktikum und ein Fachpraktikum von jeweils 6 Wochen.
Das Grundpraktikum ist vor Aufnahme des Studiums abzuleisten. Das Fachpraktikum ist spätestens bis zum Ende des 3. Studiensemesters (28.2.) nachzuweisen.
Bitte beachten Sie aber: Sollte für den Erwerb Ihrer Fachhochschulzugangsberechtigung ein Praktikum erforderlich sein, so ist dieses natürlich unabhängig von dem Praktikum für die Hochschule zu absolvieren.











