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Inhalt

Fallbeispiel LSG "FIB Steinhuder Meer"

Verfasser: Kathrin Müller                                                        Februar 2003

1. Betreuer: Prof. Dr. U. Riedl

2. Betreuer:

Auf dieser Konzeption aufbauend wird in einer Defizitanalyse überprüft, inwieweit die bestehende Landschaftsschutzgebiets-Verordnung "FIB Steinhuder Meer" den in ihrem Geltungsbereich zugewiesenen Rollen entsprechen kann. Dabei stellt sich heraus, dass die Verordnung den hier gestellten aus verschiedenen Gründen, die in der Arbeit aufgezählt werden, nicht genügt. In der Arbeit wird anhand der Landschaftsschutzgebiete ein Realisierungskonzept zur Verbesserung des kommunalen Schutzgebietssystems vorgestellt.

Für die im Bereich des Steinhuder Meeres bestehenden Landschaftsschutzgebiete, deren Flächen  zu einem großen Teil in Bereiche fallen, die in das NATURA 2000-Netz des europäischen Naturschutzes gestellt werden sollen, werden in der Arbeit konkrete Verbesserungsvorschläge entwickelt. Hierzu wird zunächst ein Vorrangflächensystem für den Naturraum "Steinhuder Meer-Niederung" erstellt, das einen ausreichenden Schutz des Naturraums und seine Anbindung an regionale und überregionale Schutzsysteme gewährleistet. Den Teilflächen des Systems werden speziell für sie formulierte Funktionen zugewiesen. Die Rollen der Flächenschutzgebiete bei der Umsetzung des Systems werden vorgestellt.


Verfasser: Kathrin Müller | 1. Betreuer: Prof. Dr. U. Riedl | 2. Betreuer      | Wintersemester 2002/03

Das Realisierungskonzept (-Ausschnitt-) zeigt -flächig unterlegt die vorhandene Schutzgebietskulisse: hellgrün unterlegt, die LSG und rot unterlegt die NSG. Schraffiert sind die Schutzerfordernisse, die zur Umsetzung des in der Arbeit entwickelten Zielkonzeptes notwendig werden dargestellt: rot schraffiert sind Flächen, die nach der Auswertung den Voraussetzungen zur Ausweisung als NSG nach §24 NNatSchG genügen, grün schraffiert die Flächen, die die Voraussetzungen zur Ausweisung von LSG nach NNatSchG §26 erfüllen. Eine Besonderheit hier ist, dass in gleicher Richtung wie die LSG rot schraffierte Bereiche Sonderflächen darstellen, die die Voraussetzungen für NSG zwar erfüllen, aber anhand der in ihnen vorhandenen starken Nutzungsansprüche ("Vorsorgegebiete Naturschutz " neben anderen Nutzungen der ROP) als besondere LSG zu sichern sind.
Die Gebietsdaten und die Schutzziele und -erfordernisse in den geplanten LSG sind in den weißen Textkästen dargestellt. Nur kurz: hierbei werden übergeordnete Schutzziele, wie die des eu. Naturschutzes (Ü), Zonierungskonzepte (Z), Pflege- (P) und Entwicklungsmaßnahmen (E) in den Gebieten je nach Erfordernis vorgesehen. Die Schutzgründe A bis D lassen sich aus der gesetzliche Vorgabe des §26 BNatSchG als Rahmen für das kommende NNatSchG ableiten.

Europäischer, internationaler und Niedersachsen-weiter Naturschutz am Steinhuder Meer innerhalb der Grenzen des untersuchten LSG "FIB Steinhuder Meer"
Das LSG "FIB Steinhuder Meer", dessen Grenzen mit einer grün schraffierten Linie gekennzeichnet sind, integriert übergeordnete Schutzziele verschiedener Ebenen.;
grau unterlegt: Flächen, die nach nds. Biotopkartierung als landesweit besonders wertvoll erachtet wurden (NLÖ 1999)
längs schraffiert: SPA (Special Protection Areas) nach EU-Vogelschutzrichtlinie
kariert schraffiert: Flächen, die als SPA und als besonderes Schutzgebiet nach FFH-Richtlinie ausgewiesen worden sind.
schräg schraffiert: IBAn-Gebiete nach MELTER, J. & M. SCHREIBER (2000)

Schutzgebietskulisse rund um das Steinhuder Meer
rot unterlegt: Flächen der vorhandenen Naturschutzgebiete (NSG)
grün unterlegt: Flächen des Landschaftsschutzgebietes "Feuchtgebiet Internationaler Bedeutung Steinhuder Meer" (LSG H 1, SHG 14, NI 58).
Die Verordnung stellt sich heute als eine Sammelverordnung dar, die strukturell sehr unterschiedliche Teilräume umfasst.

Zusammenfassung

Landschaftsschutzgebiete (§26 BNatSchG) sind ein klassisches Schutzinstrument der Naturschutzgesetzgebung. Im Vergleich mit den anderen Flächenschutzinstrumenten nehmen sie mit ca. 25% der Bundesfläche den größten Flächenanteil ein. Den Landschaftsschutzgebieten wird aber im Allgemeinen die geringste Bedeutung für den Flächenschutz zugesprochen. Die Arbeit stellt heraus, dass die unteren Naturschutzbehörden mit den Landschaftsschutzgebieten ein Instrument an die Hand bekommen, mit dem sie auf Grundlage der heutigen Naturschutzgesetzgebung, fast alle in §1 BNatSchG vorgegebenen Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege erreichen können. In der Arbeit kann aber auch anhand von Untersuchungsergebnissen zur Wirksamkeit der Landschaftsschutzgebiete belegt werden, dass Verbesserungen in der Handhabung notwendig sind, um die Potentiale des Instruments voll auszuschöpfen. Insbesondere vor dem Hintergrund des im Bundesnaturschutzgesetz in §1 geforderten umfassenden Naturschutzes und den Anforderungen des europäischen und internationalen Naturschutzes an die Landschaftsschutzgebiete besteht hierzu besonderer Handlungsbedarf. Für die im Bereich des Steinhuder Meeres bestehenden Landschaftsschutzgebiete, deren Flächen zu einem großen Teil in Bereiche fallen, die in das NATURA 2000-Netz des europäischen Naturschutzes gestellt werden sollen, werden in der Arbeit konkrete Verbesserungsvorschläge entwickelt. Hierzu wird zunächst ein Vorrangflächensystem für den Naturraum "Steinhuder Meer-Niederung" erstellt, das einen ausreichenden Schutz des Naturraums und seine Anbindung an regionale und überregionale Schutzsysteme gewährleistet. Den Teilflächen des Systems werden speziell für sie formulierte Funktionen zugewiesen. Die Rollen der Flächenschutzgebiete bei der Umsetzung des Systems werden vorgestellt. Auf dieser Konzeption aufbauend wird in einer Defizitanalyse überprüft, inwieweit die bestehende Landschaftsschutzgebiets-Verordnung "FIB Steinhuder Meer" den in ihrem Geltungsbereich zugewiesenen Rollen entsprechen kann. Dabei stellt sich heraus, dass die Verordnung den hier gestellten aus verschiedenen Gründen, die in der Arbeit aufgezählt werden, nicht genügt. In der Arbeit wird anhand der Landschaftsschutzgebiete ein Realisierungskonzept zur Verbesserung des kommunalen Schutzgebietssystems vorgestellt. Hierbei spielt die Vorbereitung einer Unterschutzstellung durch landkreisübergreifende und kooperative Planung eine besondere Rolle. Die für die Umsetzung notwendigen Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen sowie mögliche Zonierungskonzepte werden in Ergänzung hierzu dargestellt.

Landschaftsschutzgebiete (§26 BNatSchG) sind ein klassisches Schutzinstrument der Naturschutzgesetzgebung. Im Vergleich mit den anderen Flächenschutzinstrumenten nehmen sie mit ca. 25% der Bundesfläche den größten Flächenanteil ein. Den Landschaftsschutzgebieten wird aber im Allgemeinen die geringste Bedeutung für den Flächenschutz zugesprochen.
Die Arbeit stellt heraus, dass die unteren Naturschutzbehörden mit den Landschaftsschutzgebieten ein Instrument an die Hand bekommen, mit dem sie auf Grundlage der heutigen Naturschutzgesetzgebung, fast alle in §1 BNatSchG vorgegebenen Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege erreichen können.