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UNSERE STUDIENORTE

Grafik: Ostwestfalen-Lippe als Landkarte mit den vier Studienorten

CampusManagement

CAMPUSMANAGEMENT

Raumbelegung, Stundenpläne und Veranstaltungsverzeichnis im CampusMangement-System

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Freiräume für Generationen

Präsentation:

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Die Lippische Alleenstrasse

Präsentation:

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Leitfaden zur Erstellung eines Spielleitplans

Leitfaden zur Erstellung eines Spielleitplans (PDF)

 

 

Internationale Kooperation

Kooperation der Hochschule Ostwestfalen-Lippe (HS OWL) mit der Universidad Industrial Santander (UIS) zur Entwicklung von Studienmöglichkeiten zum Nachhaltigen Tourismus (PDF)

 

 

Inhalt

Faszination Wasser…

1. Zielsetzung

Seit den 80er Jahren ein deutliches Anwachsen von sog. Natursportarten, die zu zunehmenden Belastungen von Natur und Landschaft geführt haben, Einschränkungen der Lebensräume vieler Tier- und Pflanzenarten und zusätzliche Verkehrsbelastungen.

Veränderung der Arbeits- und Lebensbedingungen in unserer Gesellschaft fordern fit sein, sich bewegen, dynamisch leben als Lebensstil. Hinzu kommt eine zunehmende Kommerzialisierung des Sports.

Ohne Zweifel bekennt sich der Sport inzwischen zu seiner umweltpolitischen Verantwortung, die Phase unversöhnlicher Auseinandersetzungen ist zuende. Erkannt wurde, dass es zahlreiche Interessengemeinsamkeiten gibt. Kooperation statt Konfrontation, miteinander agieren und Leitbilder wie „natur- und landschaftsverträglicher Sport“ unterstreichen dies. Zusätzliches Engagement zur Erhaltung von Natur und Landschaft entspringt der Umsetzung der Agenda 21. Die etwa 27 Mio Mitglieder des DSB, die einen Querschintt der Bevölkerung repräsentieren und somit über eine breite Verflechtung mit allen sozialen, ökologischen und ökonomischen Bereichen der Gesellschaft verfügen, stellen ein enormes Potenzial dar, wenn es darum geht, auf der Basis von Selbstbestimmung und Eigenverantwortung für den nachhaltigen Erhalt von Natur und Landschaft einzutreten.

 

Der Einsatz von sog. Freiwilligen Vereinbarungen, die in den letzten Jahren mehr und mehr an Relevanz gewonnen haben, nicht nur im Zusammenhang mit Sportaktivitäten, ist eines von zahlreichen Instrumenten zur Konfliktlösung beizutragen, denn dass im Einzelfall weiterhin Konflikte auftreten ist ebenfalls unbestritten. Nachfolgend wird dargelegt wo ihr Einsatzfeld liegt, was zu beachten ist um erfolgreich umsetzbare gemeinsame Zielsetzungen von Naturschutz und Sport zu realisieren. Dazu wurde von uns im Auftrag des BfN ein Leitfaden „Wirksamkeit freiwilliger Vereinbarungen zwischen Natursport und Naturschutz“ erarbeitet, der nicht nur für den „Wassersport“ Gültigkeit hat, sondern auch eingeht auf Sportarten wie Klettern, Luftsport und Skisport. Heute werde ich ausschließlich zum Problem Natur – Wasser – Sport referieren.

 

2. Probleme und neue Erkenntnisse

Liegen in der anhaltenden Zunahme der Sportaktiviäten und ihrer wachsenden Be-deutung als Wirtschaftsfaktor.

 

Daher erst einmal zu Klärung Wassersport im engeren Sinn ist Wasserwandern , Segeln, Motorbootfahren, Bootscharter, Surfen / Wasserski, Tauchen, Angeln / Fi-schen, Schifffahrt (Fähren, Flusskreuzfahrten); Wassersport im weiteren Sinn ist Strand- / Badesport, Camping am Wasser, Tretbootfahren, Winterwassersport (vgl. hamburg-messe 2003:6). Die Sportarten werden sich weiter ausdifferenzieren, immer leichter auszuüben sein, mit immer besseren technischen Materialien und u.a. dadurch eine Saisonverlängerung bewirken. Mehr Infrastruktureinrichtungen werden erforderlich. Insgesamt führt dies zu unterschiedlichsten Belastungen der Natur, da in der Regel Wasserreviere sensible Ökosysteme darstellen und gegen Störungen besonders empfindlich reagieren. Die Sportler sind unterschiedlich stark organisiert, mehr und mehr treten kommerzielle Sportanbieter (Bootverleih, Wasserwanderreisen) auf und Nutzungskonflikte von Sportlern untereinander nehmen zu (Angeln, Kanuwandern, Surfen, ...).

Hinzu kommen wachsende naturschutzfachliche Erkenntnisse und neue Monitoringergebnisse, die zu Risikovermutungen für ein Schutzgut führen können, die Einschränkungen androhen (Schutzgebietsausweisung). Insbesondere im Kanusport sind meist vorhandene schützenswerte und wertvolle Biotopstrukturen bzw. die anstehende Ausweisung als Schutzgebiet eine Konfliktursache, also besteht in der Regel ein „äußerer Anlass“, der nach für alle Seiten befriedigenden Lösungen suchen lässt. Im Segelsport ist manchmal auch eine „Übernutzung“ des Binnengewässers Ursache, um nach neuen Lösungen zu suchen, an Küstengewässern hingegen stehen Schutzanforderungen im Vordergrund.

 

3. Ökologische Probleme

Nur beispielhaft seien einige der typischen ökologische Probleme benannt, die selbstverständlich in den unterschiedlichen Region und dem betroffenem Wasserrevier in unterschiedlicher Intensität auftreten können. Wenn aber an einem schönen Maiwochende auf der Lahn und auf vielen anderen Flüssen Boot an Boot den Fluss hinabfährt, die Brutzeit der Wasservögel begonnen hat, sind Probleme unabwendbar.

 

  • Störung von Lebensräumen (Brutbiotope, Nahrungshabitat), Gefährdung schutzwürdiger Gebiete
  • Erosion / Abbruch von Ufern
  • Aufwühlen des Wasserregimes / Solerosion / Geschiebeveränderungen
  • Gewässerausbau
  • Ausbau von ufernaher Infrastruktur; Belastung des Gewässers und Ufersaumes / Umfeldes
  • Verschmutzung
  • Verlärmung
  • Ausdehnung der Saison durch hochwertige Technik
  • (Konflikte mit anderen Nutzern)

Auch wenn beispielsweise Untersuchen zeigen, dass die meisten Wasservögel kurzfristige Störungen tolerieren, besser als permanente (wenn auch leise und vorsichtige Paddler), bleibt die Störung und erhöhter Stress für die Tier- und Pflanzenwelt bestehen. Je nach Tier- oder Pflanzenart können auch geringe Störungen zu nachhaltig irreversiblen Schädigungen führen. Wird beispielsweise die Flussperlmuschel durch einen Paddelschlag (vielleicht in zu niedrigem Wasser) aufgewühlt, kann ihr Entwicklungsprozess vorschnell enden, eine trotz aller Schutzbemühungen in Bayern und Niedersachsen noch immer gefährdete Tierart, die ggf. durch von Kanuten bedroht werden kann.

 

 

 

Die von uns durchgeführte Untersuchung hat außerdem gezeigt, dass es für die Aushandlung und den Umgang mit Konflikten zwischen Sport (hier Wassersport) und Naturschutz keine besonderen Vorgehensweisen erkennbar sind. Eher zufällig werden bekannt Lösungen herangezogen und verändert. Hier liefert der nunmehr vorliegende Leitfaden Handlungshinweise und Lösungsmodelle, die auch in der Datenbank des BfN „Natursport“ (Pütsch später) einsehbar sind oder sein werden. Auffällig ist außerdem, dass zwar ökologische Inhalte allgemein bei der Ausbildung von Übungsleitern vermittelt werden, eine nicht repräsentative Umfrage bei Kanuten durch Studierende der Landschaftsplanung (2002) ergab, dass selten mehr als die 10 goldenen Regeln bekannt war. Kenntnisse über das jeweilige Paddelgewässer und seine besondere ökologische Situation waren nur bei „Stammgästen“ vorhan-den, bei Paddlern, die ihr Boot kommerziell geliehen hatten, genügte in der Regel eine Kurzeinführung durch den Bootsverleiher, die aber ebenfalls keine Besonderheiten des jeweiligen Raumes vermittelten. Hier sehen wir ein wichtiges Handlungsfeld.

 

4. Lösungsstrategien

Lösungsstrategien sind umfassend bekannt, es gibt ausreichende Beispiele und Modelle, die positive wie negative Erfahrungen zeigen. Man muss im Prinzip nicht Neues mehr erfinden, es geht um die Nutzung der gemachten Erfahrungen, um deren Anwendung und Umsetzung. Dass die Lösungsstrategien auf unterschiedlichen Ebenen greifen, ist klar, denn bei einem gesamträumlichen Ansatz bis zur Einzellösung auf örtlicher / kommunaler Ebene sind unterschiedliche Konkretisierungsgrade notwendig. Auf der Ebene des Landes und / oder der Region geht es um konzeptionelle Überlegungen, in welchen Räumen Wassersport betrieben werden kann, wie dies beispielsweise im „Segelsportplan Ruhrgebiet des KVR“ nachzulesen ist. Fast in jedem Bundesland existieren zu unterschiedlichen Sportarten solche Konzepte, in der Regel in Zusammenarbeit zwischen Sportorganisationen und Naturschutzvertretern / Landesplanung entstanden. Ein Mangel ist vielleicht noch, dass die kommerziellen Sportanbieter an der Entstehung solcher Konzepte bislang nicht mitwirken, wobei es sicherlich schwierig ist, sie zu beteiligen, da überwiegend keine gemeinsame Interessenvertretung existiert.

Alle weiteren Lösungsstrategien richten sich mit Ausnahme der Aus- und Fortbildung und der Informations- und Öffentlichkeitsarbeit eher auf die kommunale Ebene vor Ort. Diese Lösungsansätze müssen immer die örtliche ökosystemaren Voraussetzungen beachten, die Akteure einbinden und von allen gleichermaßen anerkannt werden. Im wesentlichen werden folgende Handlungsansätze genutzt:

 

  • Zeitlich befristete Beschränkungen (Tageszeiten, Jahreszeiten, Wasserstand, Stundenweise, ab bestimmter Einlassstelle)
  • Ausweisung von Zonen (Tabuzonen)
  • Einzelbeschränkungen (Brutplätze, Rastzeiten)
  • Festlegung der Infrastruktur (Übernachtungs-, Parkplätze, Startplätze, Einsatz-stellen, Zufahrten)
  • Betretungsverbote, Abstandsregelungen, Anlegeverbote
  • Kontingentierung von Aktivitäten (Bootstypenvorgaben, Personengrenze, Grup-pengröße)
  • Lenkungsmaßnahmen (Beschilderung, Wanderführer, Ausbildung)
  • Freiwillige Selbstbeschränkung
  • Freiwillige Vereinbarungen

Freiwillige Vereinbarungen werden im Konfliktlösungsfeld „Sport – Naturschutz“ immer wichtiger, da ihnen eine hohe Wirksamkeit zugesprochen wird, da es zu einem Interessenausgleich, einem gegenseitigen Kompromiss zwischen Naturschutz und Naturnutzung kommt oder zumindest die Hoffnung auf ein Zustandekommen besteht. Neben den rein fachlichen Erfolgen für den Naturschutz stärken freiwillige Vereinbarungen bei allen beteiligten Akteuren das Verständnis für den Naturschutz. Dass damit auch der Kontrollaufwand, das Monitoring minimiert werden kann und sich außerdem weitere Naturschutzprojekte leichter (gemeinsam) initiieren lassen, dazu können freiwilliger Vereinbarungen ebenfalls beitragen, insbesondere wie dies von uns gefordert wird, die Umsetzung und Informationen über die Vereinbarung jetzt und zukünftig fortlaufend diskutiert und weiterentwickelt werden.

Die Systematisierung der untersuchten freiwilligen Vereinbarungen hat innerhalb einer Sportart "Vereinbarungstypen" deutlich gemacht, die für den Wassersport zu den genannten Lösungsstrategien geführt hat. Bei der Erarbeitung „Freiwilliger Vereinbarungen“ haben sich zwei Hauptarbeitsschritte als sinnvoll abgezeichnet.

 

Arbeitsschritt 1: Rahmenbedingungen bestimmen und Prozess organisieren

 

Natur und Landschaft: Problemlage bestimmen

- Was sind die Ursachen des Konflikt?

- Welche Schutzgüter sind betroffen?

- Wodurch genau werden sie beeinträchtigt?

 

Akteure und Nutzer:

Betroffene Gruppen und Mitglieder des Arbeitskreises bestimmen

- Wer ist unmittelbar und mittelbar von dem Konflikt betroffen?

- Welche Personen sollen dabei sein?

- Wer managt den Arbeitskreis?

- Was muss für den Arbeitablauf vereinbart werden?

 

Ziel:

- Der Konflikt ist klar abgegrenzt und allen Beteiligten deutlich.

- Es ist deutlich, welche Gruppierungen zur Lösung des Konflikts dabei sein müssen.

- Die Mitglieder des Arbeitskreises sind benannt.

- Der Rahmen für die gemeinsame Arbeit ist festgelegt.

 

Arbeitsschritt 2: Erarbeitung von Lösungen und deren Mindestinhalte

 

Arbeitsschritte für gemeinsame Lösungen

- Welche Ziele werden jeweils verfolgt?

- Müssen noch Grundlagen erarbeitet werden?

- Welche Lösungsmöglichkeiten sind bereits zu erkennen?

- Wie werden die Ergebnisse weitergegeben?

 

Empfehlenswerte Mindestinhalte

- Was ist das gemeinsame Ziel der Vereinbarung? Wann ist sie erfolgreich?

- Wie wird der Erfolg oder Misserfolg fest-gestellt?

- Wie wird das Gespräch über die Verein-barung aufrecht erhalten?

- Wie wird über die Vereinbarung informiert?

- Wer ist für die Umsetzung verantwortlich? Woher kommt finanzielle Unterstützung?

 

Natürlich gibt es auch an freiwillige Vereinbarungen geknüpfte Kritik, die ich gleich zu Beginn benennen möchte. So wird befürchtet, dass bei dieser Vorgehensweise Naturschutz der Beliebigkeit und Zufälligkeit ausgesetzt wird. Erforderliche Pflegemaßnahmen zur Erreichung bestimmter Schutzziele seien vom Verhandlungswillen und Verhandlungsgeschick der Beteiligten und nicht von wissenschaftlichen Erkenntnissen und gesellschaftlichen Vereinbarungen abhängig. Daher wird das Instrument Freiwillige Vereinbarungen in der Unter-suchung kritisch gewürdigt und ein Beitrag zu einer Abgrenzung geleistet, unter welchen Voraussetzungen und Rahmenbedingungen der Einsatz von freiwilligen Vereinbarungen nicht zu unterstützen ist.

 

6. Ergebnisse

  • Freiwillige Vereinbarung reichen von 4-Augengesprächen bis zur Beeinflussung von Verordnungen. Es ist zu klären, was im jeweiligen Fall unter freiwilligen Vereinbarungen verstanden wird.
  • Der Erfolg für beide Seiten, Sport und Naturschutz ist in der Regel schwer mess-bar, denn es fehlen operationalisierte Zielvereinbarungen – von beiden Seiten, vom Sport und von Seiten des Naturschutzes. Dazu ein Beispiel aus dem Bereich des Kletterns. Es muss klar sein wie sich der Klettersport entwickelt hat und weiter entwickelt. D.h. es ist zu bestimmen, welche Schwierigkeitsgrade wo geklettert werden sollen und da sich das Niveau des Kletterns erhöht hat, das bedeutet dies, dass Routen im Schwierigkeitsgrad 8-13 gebraucht werden. Zudem liegen ausreichende ökologische Kenntnisse zum funktionalen Schutz des Naturhaushaltes oft nicht vor, so dass operationalisierbare Ziele nur schwer bestimmbar und damit kommunizierbar sind.
  • Freiwillige Vereinbarungen müssen auch nach ihrer Vereinbarung veränderbar bleiben, denn sowohl die Natur als auch Entwicklungen im Sport führen zu veränderten Anforderungen / Nutzungsbedingungen. Flexibilität der Vereinbarungen bei klaren Regelung wie Flexibilität zu handhaben ist. Dies darf und ist kein Freibrief jederzeit alles zu verändern.
  • Erforderliche Veränderungen müssen offen und vertrauensvoll kommuniziert werden. „Nachkarten“ ohne Nennung von Gründen ist zu vermeiden und führt vor Ort zu Misstrauen, Unverständnis und Ablehnung, schlimmstenfalls zu Aggression und Gesprächsverweigerung.
  • Notwendig ist es, von Anfang an Überprüfungsmöglichkeiten zu vereinbaren, den zeitlichen Rahmen zu definieren und die Kontrolle / das Monitoring festzulegen, personell wie finanziell.
  • Dafür sind Kommunikationsstrukturen und –instrumente notwendig, die im gegenseitigen Vertrauen zu guten Lösungen führen. Ihre professionelle Anwendung erleichtert den Aushandlungsprozess. Dies ist für beide Seiten wünschenswert. Weiterbildungsangebote für den Sport und seine Multiplikatoren sind ebenso sinnvoll wie entsprechende Angebote für den Naturschutz in Verwaltung und Ehrenamt.Freiwillige Vereinbarungen sind dann erfolgreich, wenn nach ihrem Zustandekommen alle Partner den Nutzen erkennen. Die Mitarbeit der Akteure darf nicht in einer nachgeschobenen „Verordnung“ verschwinden, sondern soll, dies ist insbesondere der Wunsch des Sports, langfristig nachvollzogen werden können. Dafür ist eine Öffentlichkeitsarbeit gewünscht, die mit modernen Strategien auch Nichtorganisierte anspricht.
  • Moderne Medien sind auch gefordert, um einen ständigen Informationsfluss über eine freiwillige Vereinbarungen in Gang zu halten, die alle Sportler – nicht nur die organisierten erreicht, über die Vereinbarung aufklärt und Weiterentwicklungen / Änderungen aufzeigt. Dabei muss zunehmend berücksichtigt werden, dass manche Sportgebiete von internationalem Publikum besucht werden, das spätestens vor Ort mit den Vereinbarungen und deren Be-deutung vertraut gemacht werden muss.
  • Der Sport bevorzugt freiwillige Vereinbarungen, denn seine Verantwortung für die Natur wird gefordert. Ist erst eine Verordnung da, überträgt sich die Verantwortung für den Schutz und die Sicherung der Natur „automatisch“ auf den behördlichen Naturschutz. „Dafür ist die Behörde zuständig“ und das eigene sportliche Ethos wird schon mal abgegeben. Aber, so der SRU in seinem neuen Sondergutachten (2002) eine Fachkraft in der Naturschutzverwaltung ist für 50km2 verantwortlich oder anders gesagt muss 20.000 Einwohner betreuen. Die Verwaltung ist auf externe Unterstützung angewiesen, gemeinsame Handlungsstrategien sind absolut (lebens- oder natur)notwendig.
  • Der Verbandsnaturschutz, so die ersten Ergebnisse der Interviews der Fallstu-dien, ist oftmals weiterhin an Verordnungen interessiert, denn freiwillige Vereinbarungen lassen keine Sanktionsmaßnahmen zu. „Wenn ein Sportler sich nicht dran hält, kann ich nichts machen. Gibt es eine Vorordnung kann ich ihn wenigsten anzeigen“, antworten ehrenamtliche Naturschützer. Die Anforderungen an die Regelungsintensität freiwilliger Vereinbarungen wächst, je stärker der Nutzerdruck wird und je mehr Sportler diese Sportart ausüben. Handelt es sich um Nischensport, reichen freiwillige Vereinbarungen i.d.R. aus.
  • Der Widerspruch zwischen „Sport und Interesse an freiwilligen Vereinbarungen“ und „Naturschutz mit Interesse an ordnungsrechtlichen Lösungen“ ist nicht in je-dem Fall auflösbar.
  • Vor allem in Ballungsregionen kann, so die ersten Ergebnisse der Untersuchung, die Sicherung empfindlicher Lebensräume, der Schutzgebiete, von Biodiversität und Arten vor Übernutzung nicht ohne ordnungsrechtliche Regelungen erreicht werden. Klarzustellen ist dabei, das die Sportler nur eine von zahlreichen Nutzergruppen sind, nicht immer die Hauptverursacher des vorliegenden Konfliktes. Dennoch können und dürfen sie im gesellschaftlichen Interessenausgleich ihren Sport dann nicht überall, nicht zu jeder Zeit und mit allen möglichen Hilfsmitteln ausüben.
  • Gute Konzepte existieren. Sie müssen bekannt gemacht (engagierte Öffentlich-keitsarbeit), damit auch „Nicht-Vereinssportler“ und „Nicht-organisierte Natur-schützer“ erreicht werden, damit die Bereitschaft wächst, sich auf freiwillige Ver-einbarungen – auch in schwierigen Situationen – einzulassen.

7. Fazit

  • Freiwillige Vereinbarungen erlauben es Sport und Naturschutz offen und zielori-entiert über Probleme und Risikoabschätzungen miteinander zu sprechen und die unterschiedlichen Interessen genauer zu erkennen. Freiwillige Vereinbarungen sind auf allen Ebenen, vom Land über die Region bis auf die örtliche Ebene möglich, wirksam und sinnvoll. Für einzelne Sportarten gibt es bereits kohärente Konzepte, die übernommen werden können. Freiwillige Vereinbarungen ersetzen das Ordnungsrecht nicht, sondern sie sind ein ergänzendes Instrument. Abhängig vom Nutzungsdruck auf den jeweiligen Landschaftsraum sind die Instrumente und Strategien abzuschichten.
  • Der Sport muss in Abhängigkeit vom Risiko und der Schutzbedürftigkeit des Landschaftsraumes ggf. Einschränkungen in seiner Sportausübung hinnehmen. Aber der Naturschutz muss gleichermaßen deutlich machen und belegen, welche Ziele im Naturraum verfolgt werden sollen. Schutzgebieten ist dabei eine besondere Aufmerksamkeit zu widmen, denn sie sind die zentralen Bereiche für ein nationale wie internationale Biodiversitätsstrategie.
  • Freiwillige Vereinbarungen können dann erfolgreich werden, wenn die Ziele, Leitbilder, sowohl durch den Sport als auch durch den Naturschutz definiert und vereinbart sind.
  • Und letztlich gilt für beide Seiten: Die Ausübung des Natursports und der Schutz, die Pflege und die Entwicklung der Natur braucht die Natur, wir sind für ihre langfristige Erhaltung selbst verantwortlich.

Vortrag

Karten

Anlagen

VortragTMA-Artikel.pdf

VortragThomas-Morus-A.pdf

Karte_Raumtypen.pdf

Karten_Lanschftsattraktivitaet_und_Altersanteile.pdf

Raumtypen_Schwund.pdf

Raumtypen_Zunahme.pdf