Inhalt
Gleichstellung
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Artikel 3 Absatz 2 Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland
"(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin."
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- Total E-Quality Prädikat 2010
Die Gleichstellungsbeauftragte und die Gleichstellungskommission unterstützen die Hochschule bei der Wahrung der Chancengleichheit für alle Hochschulmitglieder und -angehörige durch:
- die Gender-Mainstreaming-Strategie, die die unterschiedlichen Lebenssituationen und Interessen von Frauen und Männern berücksichtigt
- die Beseitigung der für Frauen bestehenden Nachteile
- die tatsächliche Durchsetzung der gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern an Studium, Lehre und Forschung sowie Hochschulleitung und Verwaltung
dazu hat der Senat der Hochschule Ostwestfalen-Lippe das Gleichstellungskonzept und den Frauenförderplan verabschiedet:
![]() | gleichstellungskonzept-2009-v4-2.pdf Druckversion des Gleichstellungskonzepts als PDF-Download | 1.2 M |
![]() | VKBL_Nr._20_Frauenfoerderplan_2009_bis_2012.pdf Der Frauenförderplan als PDF-Download | 316 K |
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Leitfaden zur Verwendung geschlechtergerechter Sprache an der Hochschule OWL
Der Leitfaden steht hier als Download zur Verfügung:
![]() | Leitfaden__geschlechtergerechte_Sprache.pdf Download Leitfaden geschlechtergerechte Sprache | 46 K |
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Gleichstellungsbüro
Das Gleichstellungsbüro befindet sich am Standort Lemgo
Gebäude C II, 1. Obergeschoss, Raum 106
Bürozeiten: Dienstags bis Freitags von 8.30 bis 12.00 Uhr
Liebigstr.87
32657 Lemgo
Telefon 05261 - 702 5926
susanne.moning(at)hs-owl.de
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