Inhalt
Gleichstellung
Was macht die Gleichstellungskommission?
Die Gleichstellungskomission berät und unterstützt die Hochschule und die Gleichstellungsbeauftragte in allen Bereichen der Gleichstellung von Frauen und Männern. Die Kommission
- überwacht die Fortschreibung und Einhaltung des Rahmenplans zur Gleichstellung sowie der Zielvereinbarungen und
- wirkt an der Verteilung der internen Mittelvergabe mit.
Nimmt die Gleichstellungsbeauftragte von ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch, nehmen die Gleichstellungskommission oder der Senat Stellung dazu.
Was macht die Gleichstellungsbeauftragte?
Die Gleichstellungsbeauftragte setzt sich dafür ein, dass Nachteile von Frauen und Männern ausgeglichen werden und allen Menschen die gleichberechtigte Teilhabe an Studium, Lehre und Forschung sowie in der Verwaltung der Hochschule möglich ist. Dazu nimmt sie folgende Aufgaben wahr:
- beratende Teilnahme an:
- den Sitzungen des Hochschulrates, des Präsidiums und des Senates,
- den Sitzungen der Berufungskommissionen,
- Einstellungsverfahren,
- Beratung zur Erstellung und Umsetzung des Frauenförderplans,
- Vorsitzende der Gleichstellungskommission,
- Berichtspflicht über die Arbeit der Gleichstellungsbeauftragten und der -kommission,
- Entwicklung und Erarbeitung des Gleichstellungskonzeptes mit der Gleichstellungskommission.
Welche Rechte hat die Gleichstellungsbeauftragte innerhalb der Hochschule?
- Landesgleichstellungsgesetz, Abschnitt IV, „Gleichstellungsbeauftragte“, § 19, Widerspruchsrecht
Von diesem kann etwa bei außerordentlichen oder fristlosen Kündigungen Gebrauch gemacht werden. - Hochschulfreiheitsgesetz, Abschnitt III, Aufbau und Organisation der Hochschule, „Die zentrale Organisation der Hochschule“, § 24 Gleichstellungsbeauftragte
Sie wirkt auf die Einbeziehung frauenrelevanter Aspekte bei der Erfüllung der Aufgaben der Hochschule hin.








