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Besondere Entleihungen, Leihfristen und PräsenzbeständeGrafik: Ein Druckericon als Symbol für die druckerfreundliche Ausgabe dieser SeiteGrafik: Ein Icon mit dem Text PDF als Symbol für die PDF-Ausgabe dieser Seite Skim auf Twitter

Ausführungsbestimmungen zu §9 und §10 der Verwaltungs- und Benutzungsordnung der zentralen Betriebseinheit (S(kim) - VBO S(kim)

In Handapparate können Professorinnen und Professoren und hauptberufliche Lehrkräfte für besondere Aufgaben der FH Lippe und Höxter längerfristig benötigte Medien entleihen. Die Leihfrist für die Handapparate endet mit Vorlesungsschluss des Sommersemesters. Eine Leihfristverlängerung ist möglich.

Laborapparate werden in den Laboratorien aufgestellt. Sie dienen dem arbeitsbegleitenden Lernen und Nachschlagen vor Ort. Pro Labor kann ein Apparat aufgestellt werden. Die Laborleiterin oder der Laborleiter ist für den Laborapparat verantwortlich. Sie oder er kann der Bibliothek eine Beauftragte oder einen Beauftragten benennen, die oder der dann nur allein zur Entleihe in den Laborapparat berechtigt ist. Standort des Laborapparates ist das jeweilige Labor. 

Vorlesungsapparate dienen den Studierenden als Präsenzbestand zum Wiederholen und Vertiefen des Lehrstoffes bestimmter Lehrveranstaltungen. Auf Antrag der jeweiligen hauptamtlichen Lehrkraft werden sie in dem dafür vorgesehenen Bereich der Bibliothek bzw. auf den Internet-Seiten der Bibliothek zusammengestellt; hierzu ist der Bibliothek eine Liste der entsprechenden Medien zuzuleiten. Nach Ende der Vorlesungszeit werden die Vorlesungsapparate aufgelöst.

Bei den Präsenzbeständen handelt es sich um

a) Bibliographien und allgemeine Lexika
b) schwer ersetzbare oder besonders wertvolle Bücher
c) Bücher, die der Schonung bedürfen
d) Tafeln- und Mappenwerke
e) Präsenzexemplare
f) Vorlesungsapparate
g) Lieferungs- und Loseblattwerke
h) Medien, die von der Bibliothek ausschließlich im Netz oder an speziellen Arbeitsplätzen zur Verfügung gestellt werden.

Medien nach e) können über Nacht bzw. über das Wochenende ausgeliehen werden

Die Nachtausleihe ist von nachmittags 15.30 Uhr bis zum nächsten Tag 10.00 Uhr möglich, die Wochenendausleihe vom letzten Öffnungstag vor dem Wochenende 12.00 Uhr bis zum nächsten Öffnungstag nach dem Wochenende 12.00 Uhr. Für die Feiertagsausleihe gilt die Regelung der Wochenendausleihe.

 

Lemgo, 20. Oktober 2005, 14. Mai 2007 und 21. November 2011