II. Medien und bibliothekarische Dienstleistungen
§ 11 Auswärtiger Leihverkehr
- Nicht am Ort vorhandene Medien können im Rahmen des Leihverkehrs bei einer auswärtigen Bibliothek angefordert werden; dieses kann gegebenenfalls auch durch die Online-Selbstbestellung erfolgen. Die Entleihung erfolgt nach den Bestimmungen der jeweils gültigen Leihverkehrsordnung bzw. des jeweiligen Dokumentenlieferdienstes und zu den Bedingungen der verleihenden Bibliothek.
- Kosten, die neben den üblichen Gebühren entstehen, werden der Nutzerin oder dem Nutzer auferlegt, wenn sie mit ihrer bzw. seiner Zustimmung entstanden sind.