IV. Ausschluss von der Nutzung und Beendigung des Benutzungsverhältnisses
§ 16 Beendigung des Benutzungsverhältnisses
Das Benutzungsverhältnis und damit die Nutzungsberechtigung (§ 8 bzw. § 12) endet für Bedienstete, Lehrende und Studierende der FH Lippe und Höxter mit ihrem Ausscheiden aus der Fachhochschule, für alle anderen Nutzungsberechtigten mit Ablauf der Zulassungsfrist.







