I. Allgemeines
§ 7 Gebühren und Auslagenerstattungen
Gebühren und Auslagenerstattungen für die Nutzung der Medien und Dienste des S(kim) richten sich nach den landesrechtlichen Bestimmungen (§ 30 HG).
Aufgrund von geänderte Rahmenbedingungen ist der relevante Paragraph im Hochschulgesetz aktuell § 29. Die Gebühren- und Auslagenerstattung wird seit 03.02.2010 geregelt durch die Gebührenordnung der Zentralen Betriebseinheit ServicelKommunikation Information Medien – S(kim) – der Hochschule Ostwestfalen‐Lippe für den Bereich Hochschulbibliothek (GebO S(kim)–Bib) vom 3. Februar 2010







