V. Haftung
§ 17 Haftung der Nutzerin bzw. des Nutzers
- Für verloren gegangene, beschädigte oder nicht zurückgegebene Medien und Gerätschaften ist die Nutzerin oder der Nutzer ersatzpflichtig. Als Beschädigung gelten auch handschriftliche Eintragungen, Unterstreichungen und dergleichen. Hierbei ist Schadensersatz in Geld zu leisten.
- Die Nutzerin bzw. der Nutzer haftet für alle Schäden, die der Hochschule oder dem Land Nordrhein-Westfalen durch eine von ihr bzw. ihm zu vertretende missbräuchliche oder rechtswidrige Verwendung der Bibliotheks-, DV- oder IuK-Ressourcen entstehen sowie für alle Schäden, die dadurch entstehen, dass die Nutzerin bzw. der Nutzer schuldhaft ihren bzw. seinen Pflichten aus dieser Ordnung, Betriebsregelungen oder Ausführungsbestimmungen nicht nachkommt.
- Die Nutzerin bzw. der Nutzer haftet auch für Schäden, die im Rahmen der ihr bzw. ihm zur Verfügung gestellten Zugriffs- und Nutzungsmöglichkeiten durch Drittnutzung entstanden sind, wenn sie bzw. er diese Drittnutzung zu vertreten hat, insbesondere im Falle einer Weitergabe ihrer bzw. seiner Nutzerkennung an Dritte. In diesem Fall kann die Hochschule von der Nutzerin bzw. vom Nutzer auch ein Nutzungsentgelt für die Drittnutzung verlangen.
- Die Nutzerin bzw. der Nutzer hat die Hochschule sowie das Land Nordrhein-Westfalen von allen Ansprüchen freizustellen, falls Dritte die Hochschule oder das Land Nordrhein-Westfalen wegen eines missbräuchlichen oder rechtswidrigen Verhaltens der Nutzerin bzw. des Nutzers auf Schadensersatz, Unterlassung oder in sonstiger Weise in Anspruch nehmen.