V. Haftung
§ 18 Haftung des S(kim, der Fachhochschule bzw. des Landes Nordrhein-Westfalen
- S(kim) haftet nicht für den Verlust bzw. die Beschädigung von Wertsachen und anderen Gegenständen, die eine Nutzerin oder ein Nutzer in Räume der Hochschule mitgebracht oder dort abgelegt hat.
- S(kim) haftet nicht für Schäden, die durch unrichtige, unvollständige, unterbliebene oder zeitlich verzögerte Dienstleistungen von S(kim) entstanden sind.
- S(kim) haftet nicht für Schäden, die aus der Inanspruchnahme von IT-Systemen entstehen, insbesondere garantiert S(kim) nicht die Fehlerfreiheit der benutzten Software und die Richtigkeit der Ergebnisse.
- S(kim) übernimmt keine Garantie dafür, dass die betriebenen Anlagen und Systeme fehlerfrei und ohne Unterbrechung genutzt werden können. S(kim) haftet nicht für die Folgen, wenn Dritte unberechtigt auf Daten zugreifen; S(kim) haftet auch nicht für Datenverluste.
- S(kim) übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit zur Verfügung gestellter Programme. S(kim) haftet auch nicht für den Inhalt, insbesondere für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Informationen, zu denen es lediglich den Zugang zur Nutzung vermittelt.
- Im Übrigen haftet S(kim) nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit der Beschäftigten, Bediensteten oder Beauftragten des S(kim), der FH Lippe und Höxter oder des Landes Nordrhein-Westfalen.
- Die Absätze 1 bis 6 gelten entsprechend zugunsten der FH Lippe und Höxter und des Landes Nordrhein-Westfalen soweit eine Haftung oder Verantwortung der FH Lippe und Höxter oder des Landes Nordrhein-Westfalen in Frage kommen sollte.