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VI. SchlussbestimmungenGrafik: Ein Druckericon als Symbol für die druckerfreundliche Ausgabe dieser SeiteGrafik: Ein Icon mit dem Text PDF als Symbol für die PDF-Ausgabe dieser Seite Skim auf Twitter

§ 19 In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten, Veröffentlichung, Dienstvereinbarungen

  1. Diese Verwaltungs- und Benutzungsordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Verkündungsblatt der FH Lippe und Höxter  in Kraft. Gleichzeitig treten die Verwaltungs- und Benutzungsordnung der Hochschulbibliothek der FH Lippe und Höxter  vom 20. März 2000 (Fachhochschule Lippe und Höxter  - INFORMATIONEN 2000, Nr. 1) und die zum 1. Januar 1980 vom Minister für Wissenschaft und Forschung des Landes Nordrhein-Westfalen genehmigte Satzung für die Datenverarbeitungszentrale der Fachhochschule Lippe und Höxter (Hochschule Ostwestfalen-Lippe – FH INTERN 1980, Nr. 36, S. 1) sowie die zum 1. Januar 1980 vom Minister für Wissenschaft und Forschung des Landes Nordrhein-Westfalen genehmigte Benutzungsordnung für die Datenverarbeitungszentrale der Fachhochschule Lippe und Höxter  (Fachhochschule Lippe und Höxter - FH INTERN 1980, Nr. 36, S. 8) außer Kraft.
  2. (2) Zur Wahrung der Interessen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der beiden Mitarbeitergruppen an der Hochschule im Rahmen der Regelungen der Abschnitte III. und IV. werden mit den Personalräten Dienstvereinbarungen abgeschlossen.

 

Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Senats der FH Lippe und Höxter  vom 6. Juli 2005

 

Lemgo, den 3. August 2005

Der Rektor
der HS Ostwestfalen-Lippe

(Prof. T. Fischer)