I. Allgemeines
§ 5 Lenkungsausschuss
Das Rektorat setzt einen Lenkungsausschuss ein. Dieser behandelt die Angelegenheiten des S(kim), die von grundsätzlicher Bedeutung sind, beschließt über die Verteilung der S(kim) zugewiesenen Haushaltsmittel und die strategischen Ziele der Einrichtung und leitet diese als Empfehlung an das Rektorat. Er berät empfehlend die zuständigen Stellen der Hochschule.







