II. Medien und bibliothekarische Dienstleistungen
§ 8 Nutzungsberechtigung
- Mitglieder und Angehörige der FH Lippe und Höxter (gem. § 11 HG) werden gegen Vorlage des gültigen Personalausweises zugelassen. Studierende der FH Lippe und Höxter müssen zusätzlich ihren Studierendenausweis vorlegen.
- Soweit die Medienversorgung zum Zwecke von Lehre und Forschung nicht beeinträchtigt wird, können andere natürliche und juristische Personen zur Benutzung zugelassen werden. Minderjährige müssen die Einverständniserklärung ihrer gesetzlichen Vertreter beibringen.
- Juristische Personen haben die Zulassung schriftlich zu beantragen. Der Antrag ist mit dem Dienst- bzw. Firmenstempel und den Unterschriften aller zur Entleihung befugten Personen zu versehen.
- Mit der Zulassung zur Benutzung der Bibliotheken beginnt das Benutzungsverhältnis und die Verpflichtung zur Beachtung der Benutzungsordnung. Dies gilt entsprechend für Betriebsregelungen und Ausführungsbestimmungen.
- Jede Nutzerin und jeder Nutzer erhält einen Nutzerausweis, dessen Empfang sie oder er quittiert; die personenbezogenen Daten werden unter Berücksichtigung der geltenden Datenschutzgesetze für dienstliche Zwecke des S(kim) gespeichert. Es ist nicht gestattet, Medien auf den Namen einer anderen Person zu entleihen oder an andere weiterzugeben. Für den Missbrauch des Ausweises, auch unverschuldet, haftet die Nutzerin oder der Nutzer. Der Verlust des Ausweises, sowie Änderungen von Anschriften oder des Namens, sind S(kim) unverzüglich anzuzeigen.







