III. Informationstechnik und IT-Dienstleistungen
§ 13 Rechte und Pflichten der Nutzerinnen und Nutzer
- Die nutzungsberechtigten Personen bzw. Institutionen haben das Recht, die Einrichtungen, Datenverarbeitungsanlagen und IuK-Systeme des S(kim) im Rahmen der Zulassung und nach Maßgabe dieser Ordnung, der Betriebsregelungen und Ausführungsbestimmungen in der jeweils aktuellen Fassung zu nutzen. Eine hiervon abweichende Nutzung bedarf einer gesonderten Zulassung. Die Sicherung eigener Daten und Programme liegt in der Eigenverantwortung der Nutzerinnen bzw. Nutzer.
- Die Nutzerinnen und Nutzer sind verpflichtet:
- die Vorgaben dieser Ordnung, der Betriebsregelungen und Ausführungsbestimmungen in der jeweils aktuellen Fassung zu beachten und die Grenzen der Nutzungsberechtigung einzuhalten, insbesondere die Nutzungszwecke nach § 12 Abs. 2 zu beachten,
- alle notwendigen Maßnahmen, die durch ein vom Rektorat eingesetztes Sicherheitsteam in Abstimmung mit dem S(kim) festgelegt und den Nutzerinnen und Nutzern rechtzeitig durch geeignete Maßnahmen zur Kenntnis gebracht wurden, durchzuführen,
- alles zu unterlassen und im Rahmen ihrer Möglichkeiten zu unterbinden, was den ordnungsgemäßen Betrieb und die Sicherheit der IuK-Einrichtungen der Hochschule stört bzw. stören könnte, insbesondere durch ihr Verhalten für die Abwehr von Viren, Würmern u.ä. Sorge zu tragen,
- alle Datenverarbeitungsanlagen, IuK-Systeme und sonstige Einrichtungen des S(kim) sorgfältig und schonend zu behandeln,
- ausschließlich mit den Benutzungskennungen zu arbeiten, deren Nutzung ihnen im Rahmen der Zulassung gestattet wurden,
- dafür Sorge zu tragen, dass keine anderen Personen Kenntnis von den Nutzerpasswörtern erlangen sowie Vorkehrungen zu treffen, damit unberechtigten Personen der Zugang zu den Ressourcen des S(kim) verwehrt wird; dazu gehört auch der Schutz des Zugangs durch ein geheim zu haltendes und geeignetes Passwort, das regelmäßig geändert werden sollte,
- fremde Nutzerkennungen und Passwörter weder zu ermittlen noch zu nutzen,
- keinen unberechtigten Zugriff auf Informationen anderer Nutzerinnen bzw. Nutzer zu nehmen und bekannt gewordene Informationen anderer Nutzerinnen bzw. Nutzer nicht ohne Genehmigung weiterzugeben, selbst zu nutzen oder zu verändern,
- bei der Benutzung von Software, Dokumentationen und anderen Daten die gesetzlichen Vorgaben, insbesondere zum Urheberrechtsschutz, einzuhalten und die Lizenzbedingungen, unter denen Software, Dokumentationen und Daten von S(kim)zur Verfügung gestellt werden, zu beachten,
- von S(kim) bereitgestellte Software, Dokumentationen, Medien und Daten weder zu kopieren noch an Dritte weiterzugeben, sofern dies nicht ausdrücklich erlaubt ist, noch zu anderen als den erlaubten Zwecken zu nutzen,
- in den Räumen des S(kim) den Weisungen des Personals Folge zu leisten,
- die Nutzungsberechtigung auf Verlangen nachzuweisen,
- Störungen, Beschädigungen und Fehler an DV-, IuK-Einrichtungen und Datenträgern des S(kim) nicht selbst zu beheben, sondern unverzüglich den S(kim)- Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeitern zu melden,
- keine Eingriffe in die Hardwareinstallation des S(kim) ohne ausdrückliche Einwilligung des S(kim) vorzunehmen und die Konfiguration der Betriebssysteme, der Systemdateien, der systemrelevanten Nutzerdateien und des Netzwerks nicht zu verändern,
- der S(kim)-Leitung auf Verlangen in begründeten Einzelfällen - insbesondere bei begründetem Missbrauchsverdacht und zur Störungsbeseitigung - zu Kontrollzwecken Auskünfte über Programme und benutzte Methoden zu erteilen sowie Einsicht in die Programme zu gewähren,
- eine Verarbeitung personenbezogener Daten mit dem S(kim) abzustimmen und unbeschadet der eigenen datenschutzrechtlichen Verpflichtungen der Nutzerin bzw. des Nutzers - die von S(kim) vorgeschlagenen Datenschutz- und Datensicherheitsvorkehrungen zu berücksichtigen,
- die Betriebsregelungen und Ausführungsbestimmungen für die Nutzung der Hochschul-Funknetze einzuhalten,
- ihre Daten und Programme so zu sichern, dass Schäden durch Verlust bei der Verarbeitung im S(kim) nicht entstehen können,
- bekannt gewordene Informationen über fremde Programme und Daten nicht ohne Genehmigung der bzw. des Befugten weiter zu geben oder selbst zu nutzen,
- die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu beachten.
- Es muss ausgeschlossen bzw. vermieden werden, dass im Zuge der Nutzung vorsätzlich oder fahrlässig gegen Straftatbestände verstoßen wird. Die Texte einschlägiger Straftatbestände werden vom S(kim) zur Einsicht bereitgehalten.