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Artikelversand per E-Mail verstößt gegen gültige Urheberrechtsgesetze

 

Das Oberlandesgericht München hat gestern im langjährigen Rechtsstreit zwischen dem Deutschen Börsenverein und dem Dokumentenversanddienst "subito" sein mit Spannung erwartetes Urteil gefällt. Nach Auffassung der Münchener Richter verstößt der Service gegen das geltende Urheberrecht und darf in dieser Form nicht weitergeführt werden. Der Musterprozess hat damit auch Einfluss auf die Angebote anderer Dokumentlieferdienste wie TIBORDER, der im Bereich von Technik und Naturwissenschaften eine führende Stellung
einnimmt.
Der Versand von kopierten Artikeln aus wissenschaftlichen Fachzeitschriften per E-Mail verstößt gegen geltendes Recht - das ist die Kernaussage des gestern vom Oberlandesgericht München verkündeten Urteils. Vorbehaltlich der Revision durch subito würde dieses Urteil die Forschung am Wissenschaftsstandort Deutschland maßgeblich verändern.
(aus einer Presseerklärung der Technischen Informationsbibliothek Hannover -TIB)

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