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Das neue Urheberrecht - Handlungsbedarf für Autoren
Am 1. Januar des kommenden Jahres wird das neue Urheberrecht in Kraft treten. Neben den einzelnen neuen oder modifizierten Bestimmungen, die sich auf die Versorgung mit Literatur und Information auswirken werden, hat der Gesetzgeber in einem neuen § 137 I gereglt, dass den Verlagen rückwirkend automatisch die Rechte an seinerzeit unbekannten Nutzungsarten zufallen, so auch an der Online-Verwertung alter Publikationen im Internet.Betroffen sind in in diesem Fall Veröffentlichungen vom 1.1. 1966 bis zum 31.12. 1994; denn das Internet gilt ab 1995 als eine bekannte Nutzungsart.
Was dieser Sachverhalt bedeutet und wie man rettet, was noch zu retten ist, kann einem gemeinsamen Rundbrief des Urheberrechtsbündnis und der Deutschen Initiative für Netzwerkinformation (DINI) entnommen werden.
Wichtig: Der 31. Dezember 2007 ist ein Stichtag !!!







