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Fernleihe von Neuregelungen des Urheberrechts betroffen
Ab dem 01.01.2008 werden die im "zweiten Korb" verabschiedeten
Neuregelungen des Urheberrechts wirksam, zu denen auch § 53a UrhG
gehört, der die Versendung von elektronischen Kopien betrifft. Die
Regelung enthält mehrere unscharfe und auslegungsbedürftige Begriffe,
die für die Betreiber von Kopienversanddiensten innerhalb und
außerhalb der Fernleihe zu einer Rechtsunsicherheit führen, die
gänzlich erst nach einer gerichtlichen Klärung ausgeräumt werden
können. Um eventuelle Rechtsrisiken so gering wie möglich zu halten
und gleichzeitig den Kopienversand für die betreibenden Bibliotheken
und die wissenschaftlichen Endkunden unter den gegebenen
rechtlichen Rahmenbedingungen so schnell und komfortabel wie
möglich zu erhalten, wird das Hochschulbibliothekszentrum (Köln)
als Koordinierungsstelle für den Leihverkehr wie folgt verfahren:
Auf den Versand von elektronischen Kopien an den Endkunden wird
vorläufig vollständig verzichtet. Dazu wird ab dem 21.12.2007
16:00 Uhr im Rahmen des Bestellvorgangs die Möglichkeit zur Wahl der
elektronischen Lieferung unterdrückt. Ab dem 31.12.2007 23:59 Uhr
wird dann die Möglichkeit zur Abholung elektronischer Dokumente
eingestellt. Dann noch offene Lieferungen werden in
Papierlieferungen umgewandelt. Ab dem 01.01.2008 ist eine
Lieferung von Kopien an den Endkunden nur noch in Papierform
möglich.







