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Fernleihe von Neuregelungen des Urheberrechts betroffen

 

Ab dem 01.01.2008 werden die im "zweiten Korb" verabschiedeten

Neuregelungen des Urheberrechts wirksam, zu denen auch § 53a UrhG

gehört, der die Versendung von elektronischen Kopien betrifft. Die

Regelung enthält mehrere unscharfe und auslegungsbedürftige Begriffe,

die für die Betreiber von Kopienversanddiensten innerhalb und

außerhalb der Fernleihe zu einer Rechtsunsicherheit führen, die

gänzlich erst nach einer gerichtlichen Klärung ausgeräumt werden

können. Um eventuelle Rechtsrisiken so gering wie möglich zu halten

und gleichzeitig den Kopienversand für die betreibenden Bibliotheken

und die wissenschaftlichen Endkunden unter den gegebenen

rechtlichen Rahmenbedingungen so schnell und komfortabel wie

möglich zu erhalten, wird das Hochschulbibliothekszentrum (Köln)

als Koordinierungsstelle für den Leihverkehr wie folgt verfahren:

 

Auf den Versand von elektronischen Kopien an den Endkunden wird

vorläufig vollständig verzichtet. Dazu wird ab dem 21.12.2007

16:00 Uhr im Rahmen des Bestellvorgangs die Möglichkeit zur Wahl der

elektronischen Lieferung unterdrückt. Ab dem 31.12.2007 23:59 Uhr

wird dann die Möglichkeit zur Abholung elektronischer Dokumente

eingestellt. Dann noch offene Lieferungen werden in

Papierlieferungen umgewandelt. Ab dem 01.01.2008 ist eine

Lieferung von Kopien an den Endkunden nur noch in Papierform

möglich.

 

 

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