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Inhalt

Bewerberinfo

Opens external link in new windowVordrucke
für zulassungsfreie Bachelor-Studiengänge (kein NC)
für zulassungsbeschränkte Bachelor-Studiengänge (mit NC)
für Masterstudiengänge

Unter Vordrucke  besteht dann die Möglichkeit sich alternativ über die entsprechenden Vordrucke zu bewerben, wenn sie nicht die
Opens external link in new windowOnline- Bewerbung auswählen möchten.


 

 

Immatrikulation (Einschreibung)

Studienvoraussetzungen
Die Studiengänge der Hochschule Ostwestfalen-Lippe sind z. T. zulassungsfrei (kein NC) und z. T. zulassungsbeschränkt (mit NC). Für einen Studiengang der Hochschule Ostwestfalen-Lippe kann aber nur eingeschrieben werden, wer die allgemeinen und die besonderen Einschreibungsvoraussetzungen erfüllt.

I. Allgemeine Einschreibungsvoraussetzungen

Die allgemeine Einschreibungsvoraussetzung für die Bachelorstudiengänge der Hochschule Ostwestfalen-Lippe (für die Masterstudiengänge gelten Sonderregelungen) wird durch eine der folgenden Qualifikationen nachgewiesen:

  • Zeugnis der Fachhochschulreife einer Fachoberschule;
  • Sonstiges im Land NRW erworbenes Zeugnis der Fachhochschulreife (schulischer und praktischer Teil);
  • Abitur oder sonstiges Zeugnis, das uneingeschränkt zum Studium an Universitäten in NRW berechtigt;
  • Abschlusszeugnis einer zweijährigen Berufsfachschule des Berufskollegs und eine abgeschlossene Berufsausbildung oder ein halbjähriges gelenktes Praktikum;
  • Im Land NRW erworbener oder anerkannter schulischer Teil der Fachhochschulreife (z. B. der gymnasialen Oberstufe) und eine abgeschlossene Berufsausbildung oder ein einjähriges gelenktes Praktikum;
  • Vom Ministerium für Schule und Weiterbildung als Fachhochschulreife NRW (schulischer und praktischer Teil) gleichwertig anerkanntes Zeugnis.

Informationen zum gelenkten Praktikum zum Erwerb der Fachhochschulreife sowie die Zuständigkeiten für die Zuerkennung der Fachhochschulreife finden Sie Opens external link in new windowhier. Für Personen, die keine Fachhochschulreife nachweisen können, bestehen unter Umständen spezielle Zugangsmöglichkeiten über die so genannte Zugangsprüfung.

Ferner können

  • Meisterinnen und Meister i. S. d. Berufsausbildungsgesetzes und der Handwerksordnung,
  • Fachwirtinnen und Fachwirte sowie Fachkauffrauen und Fachkaufmänner
    sowie
  • Absolventinnen und Absolventen von zweijährigen Fachschulen

für fachlich entsprechende Studiengänge zugelassen werden (Meisterinnen und Meister darüber hinaus auch für den Studiengang Betriebswirtschaftslehre).

Nähere Auskünfte erteilt das Opens external link in new windowImmatrikulationsamt der Hochschule Ostwestfalen-Lippe, Liebigstraße 87, 32657 Lemgo.

II. Besondere Einschreibungsvoraussetzungen

Besondere Einschreibungsvoraussetzung ist in den grundständigen Studiengängen der Hochschule Ostwestfalen-Lippe der Nachweis eines studiengangbezogenen Praktikums. Das Praktikum umfasst in den meisten Studiengängen 16 Wochen, wovon in der Regel mindestens 8 Wochen vor Aufnahme des Studiums abgeleistet werden müssen.

Das Praktikum kann durch einschlägige Tätigkeiten im Rahmen der Fachoberschulausbildung ersetzt werden. Daneben können auch sonstige einschlägige praktische Tätigkeiten auf das Praktikum angerechnet werden.

Bitte informieren Sie sich über die Einzelheiten zu Inhalten und Dauer des Praktikums sowie die Ersetzungsmöglichkeiten im Opens external link in new windowImmatrikulationsamt der Hochschule Ostwestfalen-Lippe, Liebigstraße 87, 32657 Lemgo. Informationen zum Praktikum enthalten auch die speziellen, studiengangbezogenen Hinweise und Opens external link in new windowInformationen im Internet.

Ausländische Studienbewerberinnen und –bewerber, für die besondere Immatrikulationsvoraussetzungen bestehen, wenden sich bitte an das Opens external link in new windowAkademische Auslandsamt der Hochschule Ostwestfalen-Lippe.