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Online-Studierenden-Befragung 2013

ONLINE-UMFRAGE 2013

Online-Studierenden-Befragung zur Studiensituation vom 27.05. bis 07.07.2013

Bewerber-Hotline

BEWERBER-HOTLINE

Kostenlose Telefon-Hotline für Studienplatzbewerberinnen und -bewerber: Mo. bis Fr. von 8 bis 16 Uhr, Do. bis 18 Uhr.

Alle Infos zum Studienjahr 2013 auf einen Blick

STUDIEREN 2013

Alle Informationen zum Studienjahr 2013 an der Hochschule OWL.

Fraunhofer Anwendungszentrum - erstmalig an einer Fachhochschule

FRAUNHOFER IOSB-INA

Erstes Fraunhofer Anwendungszentrum an einer Fachhochschule - deutschlandweit.

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Verbesserung der Lehr- und Lernbedingungen an der Hochschule OWL

www.hs-owl.de/campusoffice/

CAMPUSOFFICE

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E-Learning

E-LEARNING

Alle Informationen zum E-Learning-Konzept der HS-OWL finden Sie hier.

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OWL RACING TEAM

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Duales Studium

DUALES STUDIUM

Alle Informationen zum Studienkonzept "Duales Studium" finden Sie hier.

Inhalt

Bewerberinfo

 

Bitte lesen Sie die folgenden Informationen aufmerksam durch und wählen Sie, um in das Bewerbungsportal für zulassungsfreie oder zulassungsbeschränkte Bachelor-Studiengänge zu gelangen, die entsprechende obige Registerkarte aus.

 

Immatrikulation (Einschreibung)

Studienvoraussetzungen
Die Studiengänge der Hochschule Ostwestfalen-Lippe sind z. T. zulassungsfrei (kein NC) und z. T. zulassungsbeschränkt (mit NC).
Für einen Studiengang der Hochschule Ostwestfalen-Lippe kann aber nur eingeschrieben werden, wer die allgemeinen und die besonderen Einschreibungsvoraussetzungen erfüllt.

I. Allgemeine Einschreibungsvoraussetzungen

Die allgemeine Einschreibungsvoraussetzung für die Bachelorstudiengänge der Hochschule Ostwestfalen-Lippe
(für die Masterstudiengänge gelten Sonderregelungen) wird durch eine der folgenden Qualifikationen nachgewiesen:

1. Zeugnis der Fachhochschulreife oder einer als gleichwertig anerkannten Qualifikation.  Sofern der Erwerb der Fachhochschulreife ein gelenktes  Praktikum oder den erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung  voraussetzt, beachten Sie bitte die vom Ministerium für Schule und  Weiterbildung erlassene Ausbildungsordnung. Inormationen zum zum gelenkten Praktikum zum Erwerb der Fachhochschulreife sowie die Zuständigkeiten für die Zuerkennung der Fachhochschulreife finden Sie  Opens external link in new windowhier

2.0 Ferner hat das Land Nordrhein-Westfalen den Hochschulzugang und damit die Studiermöglichkeiten für Personen mit beruflicher Bildung und ohne Hochschulreife neu geregelt.
- Hochschulzugang für in der beruflichen Bildung Qualifizierte -
Es werden drei Gruppen von beruflich Qualifizierten mit verschiedenen Studienberechtigungen unterschieden:

2.1. Zugang zum Studium hat, wer einen Meisterbrief oder einen vergleichbaren Fortbildungsabschluss vorweisen kann. Diese Qualifikation berechtigt zur Aufnahme des Studiums in jedem Studiengang.

2.2. Zugang zum Studium hat, wer eine mindestens zweijährige Berufsausbildung hat und eine in diesem erlernten Beruf ausgeübte mindestens dreijährige berufliche Tätigkeit nachweisen kann. Diese Qualifikation berechtigt zur Aufnahme des Studiums in einem entsprechenden Studiengang.

2.3. Zu einem ausgewählten Studiengang kann eine Zugangsprüfung bzw. in einem zulassungsfreien Studiengang kann ein Probestudium beantragt werden, wenn eine mindestens zweijährige Berufsausbildung vorliegt und eine mindestens dreijährige berufliche Tätigkeit nachgewiesen werden kann.
Die geforderte berufliche Tätigkeit muss nicht fachlich entsprechend absolviert worden sein.
In diesen Fällen sind die hauptverantwortliche und selbstständige Führung eines Familienhaushalts und die Erziehung eines minderjährigen Kindes/Pflege eines Angehörigen der dreijährigen beruflichen Tätigkeit gleichgestellt.
Nähere Informationen zum Hochschulzugang und damit zum Studium ohne Fachhochschulreife finden Sie Opens external link in new windowhier

II. Besondere Einschreibungsvoraussetzungen

Besondere Einschreibungsvoraussetzung ist in vielen grundständigen Studiengängen der Hochschule Ostwestfalen-Lippe der Nachweis eines studiengangbezogenen Praktikums. Das Praktikum umfasst in den meisten Studiengängen 16 Wochen, wovon in der Regel mindestens 8 Wochen vor Aufnahme des Studiums abgeleistet werden müssen.

Das Praktikum kann durch einschlägige Tätigkeiten im Rahmen der Fachoberschulausbildung ersetzt werden. Daneben können auch sonstige einschlägige praktische Tätigkeiten auf das Praktikum angerechnet werden.

Bitte informieren Sie sich über die Einzelheiten zu Inhalten und Dauer des Praktikums sowie die Ersetzungsmöglichkeiten im Opens external link in new windowImmatrikulationsamt Lemgo der Hochschule Ostwestfalen-Lippe, Liebigstraße 87, 32657 Lemgo.

Informationen zum Praktikum enthalten auch die speziellen, studiengangbezogenen Hinweise und
Opens external link in new windowInformationen im Internet.

Ausländische Studienbewerberinnen und -bewerber, für die besondere Immatrikulationsvoraussetzungen bestehen, wenden sich bitte an das
Opens external link in new windowInternational Office der Hochschule Ostwestfalen-Lippe.