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Bewerberinfo
Bitte lesen Sie die folgenden Informationen aufmerksam durch und wählen Sie, um in das Bewerbungsportal für zulassungsfreie oder zulassungsbeschränkte Bachelor-Studiengänge zu gelangen, die entsprechende obige Registerkarte aus.
Immatrikulation (Einschreibung)
Studienvoraussetzungen
Die Studiengänge der Hochschule Ostwestfalen-Lippe sind z. T. zulassungsfrei (kein NC) und z. T. zulassungsbeschränkt (mit NC).
Für einen Studiengang der Hochschule Ostwestfalen-Lippe kann aber nur eingeschrieben werden, wer die allgemeinen und die besonderen Einschreibungsvoraussetzungen erfüllt.
I. Allgemeine Einschreibungsvoraussetzungen
Die allgemeine Einschreibungsvoraussetzung für die Bachelorstudiengänge der Hochschule Ostwestfalen-Lippe
(für die Masterstudiengänge gelten Sonderregelungen) wird durch eine der folgenden Qualifikationen nachgewiesen:
1. Zeugnis der Fachhochschulreife oder einer als gleichwertig anerkannten Qualifikation. Sofern der Erwerb der Fachhochschulreife ein gelenktes Praktikum oder den erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung voraussetzt, beachten Sie bitte die vom Ministerium für Schule und Weiterbildung erlassene Ausbildungsordnung. Inormationen zum zum gelenkten Praktikum zum Erwerb der Fachhochschulreife sowie die Zuständigkeiten für die Zuerkennung der Fachhochschulreife finden Sie
hier
2.0 Ferner hat das Land Nordrhein-Westfalen den Hochschulzugang und damit die Studiermöglichkeiten für Personen mit beruflicher Bildung und ohne Hochschulreife neu geregelt.
- Hochschulzugang für in der beruflichen Bildung Qualifizierte -
Es werden drei Gruppen von beruflich Qualifizierten mit verschiedenen Studienberechtigungen unterschieden:
2.1. Zugang zum Studium hat, wer einen Meisterbrief oder einen vergleichbaren Fortbildungsabschluss vorweisen kann. Diese Qualifikation berechtigt zur Aufnahme des Studiums in jedem Studiengang.
2.2. Zugang zum Studium hat, wer eine mindestens zweijährige Berufsausbildung hat und eine in diesem erlernten Beruf ausgeübte mindestens dreijährige berufliche Tätigkeit nachweisen kann. Diese Qualifikation berechtigt zur Aufnahme des Studiums in einem entsprechenden Studiengang.
2.3. Zu einem ausgewählten Studiengang kann eine Zugangsprüfung bzw. in einem zulassungsfreien Studiengang kann ein Probestudium beantragt werden, wenn eine mindestens zweijährige Berufsausbildung vorliegt und eine mindestens dreijährige berufliche Tätigkeit nachgewiesen werden kann.
Die geforderte berufliche Tätigkeit muss nicht fachlich entsprechend absolviert worden sein.
In diesen Fällen sind die hauptverantwortliche und selbstständige Führung eines Familienhaushalts und die Erziehung eines minderjährigen Kindes/Pflege eines Angehörigen der dreijährigen beruflichen Tätigkeit gleichgestellt.
Nähere Informationen zum Hochschulzugang und damit zum Studium ohne Fachhochschulreife finden Sie
hier
II. Besondere Einschreibungsvoraussetzungen
Besondere Einschreibungsvoraussetzung ist in den grundständigen Studiengängen der Hochschule Ostwestfalen-Lippe der Nachweis eines studiengangbezogenen Praktikums. Das Praktikum umfasst in den meisten Studiengängen 16 Wochen, wovon in der Regel mindestens 8 Wochen vor Aufnahme des Studiums abgeleistet werden müssen.
Das Praktikum kann durch einschlägige Tätigkeiten im Rahmen der Fachoberschulausbildung ersetzt werden. Daneben können auch sonstige einschlägige praktische Tätigkeiten auf das Praktikum angerechnet werden.
Bitte informieren Sie sich über die Einzelheiten zu Inhalten und Dauer des Praktikums sowie die Ersetzungsmöglichkeiten im
Immatrikulationsamt Lemgo der Hochschule Ostwestfalen-Lippe, Liebigstraße 87, 32657 Lemgo.
Informationen zum Praktikum enthalten auch die speziellen, studiengangbezogenen Hinweise und
Informationen im Internet.
Ausländische Studienbewerberinnen und -bewerber, für die besondere Immatrikulationsvoraussetzungen bestehen, wenden sich bitte an das
Akademische Auslandsamt der Hochschule Ostwestfalen-Lippe.























