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Studienbeiträge
Studienbeiträge an der Hochschule Ostwestfalen-Lippe
An der Hochschule Ostwestfalen-Lippe wurden zum Wintersemester 2006/2007 erstmals Studienbeiträge für die Erstsemester in Höhe von 500 Euro fällig. Eine entsprechende Beitragssatzung hatte der Senat der Hochschule am 21. Juni 2006 verabschiedet. Im Januar 2006 hatte sich der Senat grundsätzlich für die Einführung der Studienbeiträge ausgesprochen.
Auf seiner Sitzung am 2. Dezember 2009 beschloss der Senat eine Änderung der Beitragshöhe: ab dem Sommersemester 2010 wird der Studienbeitrag 350 Euro pro Semester betragen.
Die Studienbeiträge dürfen ausschließlich zur Verbesserung des Studien- und Lehrbetriebs verwendet werden. Rund 70 Prozent der eingezahlten Beiträge stehen den neun Fachbereichen der Hochschule zur Verfügung, knapp 30 Prozent gehen in den Zentralfonds.
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Zentralfonds
Der Zentralfonds wird vom Präsidium der Hochschule verantwortet. Vom Senat der Hochschule wurde die Zentrale Vergabekommission eingesetzt, die dem Präsidium Vorschläge zur Verteilung der Mittel unterbreitet. Der Senat wird über diese Vorschläge informiert und angehört. Er kann dazu Empfehlungen abgeben und Stellung nehmen.
Die Zentrale Vergabekommission besteht zur Hälfte aus Studierenden. Der Kommission gehören zurzeit an:
Vorsitzende: Prof.’in Dr. Marianne Grupe
Gruppe Professorenschaft:
Prof.’in Dr. Marianne Grupe; Vertreter: Prof. Dr. Klaus Maas
Prof. Dr. André Ahuja; Vertreterin: Prof.’in Dr. Barbara Becker
Prof. Dr. Carsten Schlötzer; Vertreterin: Prof.’in Claudia Fries
Gruppe wissenschaftliche Mitarbeitende:
Dipl.-Ing. Claus Deis; Vertreter: Dipl.-Ing. Carsten Langohr
Gruppe nicht-wissenschaftliche Mitarbeitende:
Markus Krause; Vertreter: Reinhold Kracht
Gruppe Studierendenschaft:
Matthias Kliever; Vertreter: Florian Nienhaus
Lena Krohne; Vertreter: Leif Linhoff
Sophie Sander; Vertreterin: Ricarda Jacobi
Daniel Ewers; Vertreter: Stephan Penner
Anja Höpfner; Vertreterin: Isabel Lüke
Ina Florek; Vertreterin: Sabrina Landwehr
Vertreter der Zentralen Einrichtungen:
Dr. Uwe Kersting; Vertreter: Prof. Dr. Reinhard Doleschal
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Antrag auf Mittelzuweisung
Antrag auf Mittel aus Zentralfonds hier
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Verwendung Zentralfonds:
Verausgabt bzw. verplant wurden bislang folgende Gelder für diese Projekte:
Verwendung: Fachbereiche
Die Verwendungen der Studienbeiträge durch die Fachbereiche der Hochschule OWL sind hier dokumentiert:
Fachbereich 1 - Detmolder Schule für Architektur und Innenarchitektur
Fachbereich 2 - Medienproduktion
Fachbereich 3 - Bauingenieurwesen
Fachbereich 4 - Life Science Technologies
Fachbereich 5 - Elektrotechnik und Technische Informatik
Fachbereich 6 - Maschinentechnik und Mechatronik
Fachbereich 7 - Produktion und Wirtschaft
Fachbereich 8 - Umweltingenieurwesen und Angewandte Informatik
Fachbereich 9 - Landschaftsarchitektur und Umweltplanung.
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Häufig gestellte Fragen
In diesem
pdf geben wir Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Thema "Studienbeiträge an der Hochschule OWL".
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Studienbeitragsdarlehen
Nähere Informationen zu Voraussetzungen und Beantragung eines Studienbeitragsdarlehens finden Sie auf den Seiten der
Zentralen Studienberatung bzw. unter
www.bildungsfinanzierung-nrw.de
Weitere Auskünfte zum Studienbeitragsdarlehen können Sie auch telefonisch bei der NRW-Bank unter 0180 510 38 30 (0,12 €/Min.) abrufen.
Formular zur Beantragung eines Studienbeitragsdarlehens (Minderjährige)
Formular zur Beantragung eines Studienbeitragsdarlehens (Volljährige)
Studienbeitragsdarlehen: Beispiel zur Rückzahlung für BAföG-Empfänger
Studienbeitragsbefreiung
A1 Antrag auf Befreiung von der Studienbeitragbeitragspflicht
S1 Sonderantrag und Information- Ausländer Befreiung
Aktuelle Informationen zu den Studienbeiträgen
Fragen und Antworten zum Thema Studienbeiträge
NRW.Bank - zum Antragsformular der NRW.Bank
Informationen des Immatrikulationsamts der Hochschule Ostwestfalen-Lippe (HS OWL) zu den Studienbeiträgen
Rechtsvorschriften
Im Wortlaut:
Satzung "Studienbeiträge" an der Hochschule Ostwestfalen-Lippe.
Im Wortlaut: Auszug aus dem
Gesetz zur Sicherung der Finanzierungsgerechtigkeit im Hochschulwesen (HFGG)
Im Wortlaut:
Rechtsverordnung
Mit der Erhebung von Studienbeiträgen verfolgt die Landesregierung nach eigenen Angaben drei wesentliche Ziele:
www.innovation.nrw.de/
„Die Landesregierung will die Studienbedingungen und die Qualität der Lehre verbessern. Durch die Einführung von Studienbeiträgen wird die dringend erforderliche bessere finanzielle Ausstattung der nordrhein-westfälischen Hochschulen und somit die Verbesserung der Qualität der Lehre erreicht.
Die Landesregierung will mit der Einführung der Studienbeiträge einen wesentlichen Beitrag dazu leisten, dass die Beziehung zwischen Studierenden und Hochschulen auf eine neue, partnerschaftliche Grundlage gestellt wird.
Durch die sozialverträgliche Gestaltung der Studienbeiträge wird die Landesregierung sicher stellen, dass jeder, der in Nordrhein-Westfalen die Zugangsvoraussetzungen zur Hochschule erfüllt und ein Studium aufnehmen möchte, unabhängig vom Einkommen der Eltern die Möglichkeit dazu haben wird.“




















