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Zentrale Studienberatung
BundesAusbildungsförderungsGesetz
Das BAföG wurde im Jahre 1971 eingeführt, um Studierenden denen von Haus aus ein Studium nicht (vollständig) finanziert werden kann, eine finanzielle Unterstützung zu geben und so ein Studium zu ermöglichen.
Sollten Sie also nicht ganz sicher sein, ob Sie BAföG-berechtigt sind, stellen Sie in jedem Fall einen Antrag. Für Studierende der Hochschule Ostwestfalen-Lippe ist das Amt für Ausbildungsförderung des Studentenwerks Bielefeld zuständig.
BAföG-Anträge erhalten Sie beim AStA der Hochschule, bei der Zentralen Studienberatung und im Netz unter www.das-neue-bafoeg.de unter dem Menüpunkt Antragstellung, Antragsformular.
KfW-Studienkredit
Der Studienkredit der Kreditanstalt für Wiederaufbau soll Studierenden die Finanzierung Ihres Lebensunterhaltes während des Erststudiums ermöglichen. Förderberechtigt sind volljährige Studierende staatlicher oder staatlich anerkannter Hochschulen mit Sitz in Deutschland (siehe hierzu auch www.kfw-foerderbank.de), die zum Zeitpunkt der Antragstellung noch über keinen berufsqualifizierenden Hochschulabschluss verfügen. Eine Ausnahme bilden hier konsekutive Master-Studiengänge, da hier der vorangehende Bachelor-Abschluss nicht als berufsqualifizierend gewertet wird, um so eine Finanzierung anhand des KfW-Studienkredits möglich zu machen
Der KfW-Studienkredit richtet sich vornehmlich an Studierende mit deutscher Staatsbürgerschaft. Ausnahmen bestätigen jedoch auch hier die Regel und sind unter www.kfw-foerderbank.de nachzulesen. Die Kombination mit anderen Fördermaßnahmen ist möglich.
Die Auszahlung des KfW-Studienkredits erfolgt in der Regel bis zum 10. Fachsemester in monatlichen Förderbeträgen, die zwischen 100€ und 600€ liegen. Der Studienkredit ist variabel verzinst und wird halbjährlich an die Kapitalmarktentwicklung angepasst. Bei Vertragsabschluss wird ein maximaler Zinssatz für einen Zeitraum von 15 Jahren garantiert. Die Beantragung des Studienkredits ist ausschließlich unter Mitwirkung eines Vertriebspartners (Kreditinstitute oder Studentenwerke) möglich. Sie erhalten eine einmalige Aufwandsentschädigung in Höhe von 238€, die Bestandteil des Darlehensbetrages wird. Nehmen Studierende den Kredit erst im höheren Semester in Anspruch, werden bereits absolvierte Fachsemester auf den Förderzeitraum angerechnet und der Auszahlungszeitraum verringert sich. Die Kreditlaufzeit ist flexibel gestaltbar und kann bis maximal 34 Jahre umfassen. Sie gliedert sich in folgende drei Phasen:
- 5 Jahre Auszahlungsphase (einmalig um maximal 2 Jahre zu verlängern)
- tilgungsfreie Zeit (Karenzphase) von 18 bis 23 Monaten. (Karenzphase kann auf Antrag verkürzt werden.
- Tilgungsphase: am Ende der sogenannten Karenzphase schlägt die KfW-Förderbank einen Tilgungsplan für eine 10-jährige Tilgungsdauer vor. Die Tilgungsphase darf maximal auf 25 Jahre ausgedehnt werden. Außerplanmäßige Tilgungen sind zulässig.
Weitere Informationen zu den Rahmenbedingungen und Konditionen des KfW-Studienkredits finden Sie auf der "Konditionenübersicht der KfW-Förderbank".
Beantragung des Studienkredits
Der Studienkredit kann über das Online-Kreditportal erfolgen. Hier besteht zusätzlich auch die Möglichkeit Informationen zu sammeln, sich mit den Bedingungen des Kredits vertraut zu machen und Kontenverläufe anhand des "Tilgungsrechners" zu simulieren.
Weitere Informationen zum KfW-Studienkredit finden Sie unter: www.kfw-foerderbank.de/DE_Home/Bildung/Wissenskredite_fuer_Studenten/KfW_Studienkredit/index.jsp
DAKA-Studienabschlussdarlehen
Das Studienabschlussdarlehen der "Darlehenskasse der Studentenwerke im Land Nordrhein-Westfalen e.V." hat sich zur Aufgabe gemacht, Studierende, die in der Studienabschlussphase in finanzielle Schwierigkeiten geraten, zu einem erfolgreichen Studienabschluss zu verhelfen. Die DAKA ist eine gemeinnützige Selbsthilfeeinrichtung der zwölf nordrhein-westfälischen Studentenwerke und arbeitet unter Gewinnverzicht. Das Besondere des "Daka-Studienabschlussdarlehen" ist, dass es auf Darlehenszinsen verzichtet, und lediglich zur Deckung der Verwaltungskosten bei der Auszahlung der letzten Darlehensrate 5 vH des Darlehensbetrages einbehält. Weitere Kosten entstehen dem Darlehensnehmer durch das Darlehen nicht, vorausgesetzt natürlich immer ein regulärer Tilgungsverlauf. Als Studienabschlussphase gilt allgemein ein Zeitraum von 18 Monaten vor Beendigung des Studiums.
Die Auszahlung des Daka-Studienabschlussdarlehens erfolgt in der Regel in monatlichen Förderraten, die bis zu 1.000€ betragen können. Der Darlehenshöchstbetrag liegt üblicherweise bei 7.500€, in Sonderfällen bei bis zu 12.500€. Die Darlehenshöhe sowie die monatlichen Förderbeträge können nach Ihrer Bedürfnislage flexibel gestaltet werden. Die Förderbeiträge werden monatlich von der Daka-Geschäftsstelle in Köln an Ihr Girokonto überwiesen.
Die Tilgung des Darlehens beginnt zwölf Monate nach Auszahlung der letzten Förderrate. Die monatliche Rückzahlungsrate beträgt bei einem Förderhöchstbetrag von 7.500€ mindestens 130€ monatlich, bei einem Förderhöchstbetrag von 12.500€ mindestens 200€ monatlich. Vorzeitige Darlehenstilgung ist jederzeit möglich.
Beratung und Antragstellung
In einem unverbindlichen Informations- und Beratungsgespräch können Sie mit Ihrer/m zuständigen Daka-Sachbearbeiter im Studentenwerk Bielefeld alle offenen Fragen klären und die Einzelheiten des gewünschten Studienkredits besprechen. Wenn Sie sich anschließend für eine Antragstellung entschließen, reichen Sie den Darlehensantrag zusammen mit einer Immatrikulationsbescheinigung, einer schriftlichen Einkommenserklärung und einer selbstschuldnerischen Bürgschaft eines Dritten beim zuständigen Studentenwerk ein. Liegen alle Antragsunterlagen vor, wird er in der Regel binnen weniger Wochen bearbeitet.
Weitere Informationen zum Daka-Studienabschlussdarlehen sowie die Kontaktdaten der zuständigen Sachbearbeiter im Studentenwerk Bielefeld finden Sie unter:
http://daka.akafoe.de/index.php
Bildungskredit des Bundesverwaltungsamts (BVA)
Das Bildungskreditprogramm der Bundesregierung bietet für Studierende, die im Studium bereits weiter fortgeschritten sind, neben dem BAföG eine weitere Möglichkeit der Studienfinanzierung. Da der Kredit für Studierende als zusätzliche Hilfe in besonderen Lagen gedacht ist, kann er auch zusätzlich zum BAföG empfangen werden. Der Kredit der KfW ist nicht abhängig vom eigenen bzw. dem Einkommen der Eltern und wird durch die Ausfallbürgschaft des Bundes besonders günstig.
Der Bildungskredit wird monatlich im Voraus in Höhe von 300€ ausbezahlt und kann für eine Mindestdauer von 3 und eine Gesamtdauer von 24 Monaten beantragt werden. Die Gesamtdauer von 24 Monaten muss jedoch nicht in einem Kredit beansprucht werden, sondern kann auf die Summe von zwei Krediten aufgeteilt werden.
Gefördert werden können...
- ...Studierende, die Ihre Zwischenprüfung erfolgreich bestanden haben.
- ...Studierende, die den ersten Teil Ihres Konsekutivstudiengangs erfolgreich abgeschlossen haben.
- ...Studierende, die in einen Zusatz-, Ergänzungs- oder Aufbaustudiengang (z.B. Master) immatrikuliert sind.
- ...Studierende, die eine schriftliche Erklärung der Ausbildungsstätte vorlegen, aus der hervorgeht, dass in dem Studiengang eine Zwischenprüfung nicht vorgesehen ist und der Studierende die üblichen Leistungen mindestens der ersten beiden Ausbildungsjahre erbracht hat.
- ...deutsche Studierende und ausländische Studierende, sofern Sie zu der Gruppe der BAföG-Berechtigten zählen (§8 BAföG).
- ...Studierende, die mindestens volljährig und höchsten 36 Jahre alt sind.
- ...Studierende, die das 12. Semester noch nicht überschritten haben bzw.denen die Hochschule bestätigt, dass sie das Studium innerhalb des Förderzeitraums abschließen werden.
- ...Studierende, die an einer gleichwertigen Hochschule im Ausland studieren oder ein studienbezogenes Auslandspraktikum machen möchten.
Beantragung
Der Bildungskredit der KfW kann schriftlich beim Bundesverwaltungsamt, 50728 Köln oder im Internet unter http://www.bildungskredit.de/ beantragt werden.
Das Bundesverwaltungsamt erteilt Ihnen bei Erfüllung der Förderungsvoraussetzungen einen Bewilligungsbescheid. Dieser berechtigt zum Abschluss eines Kreditvertrags mit der KfW. Außerdem erhalten Sie mit dem Bewilligungsbescheid direkt einen Kreditvorschlag, welchen Sie innerhalb eines Monats unterzeichnet an die KfW zurückgesandt haben müssen. Die Auszahlung Ihres Bildungskredits erfolgt dann direkt durch die KfW.
Rückzahlung
Der Bildungskredit muss nach einer mit der ersten Auszahlung beginnenden Frist von vier Jahren in Raten von 120€ vollständig an die KfW zurückgezahlt werden. Er kann aber auch schon vor Ablauf dieser vier Jahre ganz oder teilweise zurückgezahlt werden.
Weitere Informationen zum Bildungskredit finden Sie unter folgendem Link: www.bildungskredit.de
Stipendien und Förderwerke
Stipendien können ebenfalls eine Möglichkeit zur Finanzierung eines Studiums sein. Eine Übersicht über Stipendiengeber, -Stipendienarten und den Umfang der Förderprogramme erhalten Sie unter dem Menüpunkt Stipendien.
Für detaillierte Informationen und Beratung zu für Sie eventuell geeigneten Stipendienprogrammen wenden Sie sich bitte an:
Prof. Dr.-Ing. Dirk Noosten
Hochschulbeauftragter für Stipendien und Förderwerke
Telefon: 05231 - 769 821
Fax: 05231 - 769 819
Mail: dirk.noosten(at)hs-owl.de























